Besteuerung nach der 1 Prozent Methode

Mit dem kostenlosen Rechner für die 1% Regelung kann online der geldwerte Vorteil für Firmenwagen auf Basis der 1 Prozent Regelung berechnet und mit der Fahrtenbuchmethode verglichen werden.


Geldwerter Vorteil Firmenwagen

1%-Regelung
 Euro


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Unter der 1% Regelung wird die pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Besteuerung von Firmenwagen verstanden. Die Anwendung dieser Methode bietet somit eine Alternative zur Ermittlung eines Kilometersatzes mit einem Fahrtenbuch auf Basis der tatsächlichen PKW-Kosten. Die Fahrtenbuchhmethode kann jedoch steuerlich günstiger sein und lässt sich auch durch folgenden Firmenwagenrechner oder diesen Dienstwagenrechner mit der 1% Methode vergleichen.



   

Berechnung des steuerlichen Vorteils

Bei der 1 % Regelung wird der Geldwerte Vorteil für die private Nutzung bei der Bereitstellung eines Firmenwagens berechnet. Die Berechnung erfolgt dabei grundsätzlich auf Basis des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung. Es gilt also der selbe Ansatz unabhängig davon, ob der Dienstwagen neu oder gebrauch ist. Angesetzt werden für die reinen Privatfahrten 1 Prozent des Listenpreises pro Monat. Hinzu kommen 0,03% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Monat für jeden Entfernungskilometer. Weist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach, dass er weniger als 15 Tage im Monat den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, so können 0,002 % pro Fahrt und Entfernungskilometer des Bruttolistenpreises berechnet werden. Für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung werden ebenfalls 0,002 % pro Fahrt und Entfernungskilometer angesetzt.

Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybrid­Elektrofahrzeuge, welche erstmals nach dem 31. Dezember 2018 dem Arbeitnehmer überlassenen wurden, werden nach §6 (1) Nr. 4 EStG günstiger besteuert. In 2019 wurde für diese Fahrzeuge nur die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt. Seit 2020 werden bei einem Bruttolistenpreis bzw. Anschafungskosten von bis zu 60.000 Euro entsprechend §6 (1) Nr.4 EStG nur 0,25% zur Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen.



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Berechnungsmöglichkeiten

Der 1% Regelung Rechner berechnet den monatlichen geldwerten Vorteil auf Basis des Bruttolostenpreises und der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Optional kann ein Vergleich mit der Fahrtenbuchmethode unternommen werden. Eine Gewähr für die Ergebnisse des Rechners wird nicht übernommen. Ein zusätzlicher geldwerter Vorteil führt zu höheren Steuern und Sozialabgaben und vermindert wegen des entsprechenden Abzugs die Nettoauszahlung. Zur Berechnung des Nettos lässt sich ein integrierter Lohnsteuerrechner verwenden.

   

Vergleich 1 % Regelung oder Fahrtenbuch

Die Anwendung der Fahrtenbuchmethode ist zwar aufwendiger, kann aber in manchen Fällen lohnenswert sein. Eine Abschätzung des geldwerten Vorteils bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode können Sie online auf dieser Seite vornehmen. Hierzu sind die tatsächlichen (Brutto-)Kosten für den Firmenwagen zu ermitteln. Aus den Anschaffungskosten des PKW lässt sich hier die jährliche AfA Berechnen. Die Abschreibedauer beträgt in der Regel 8 Jahre. Zur Einschätzung der Kfz-Kosten können auch ein Kfz-Steuer-Rechner sowie dieser Fahrtkosten-Rechner verwendet werden. Ein Vergleich der beiden Methoden kann z.B. auch dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil bereits über die 1%-Methode abgerechnet hat, die Fahrtenbuchmethode sich aber später als günstiger herausstellt. In diesem Fall lässt sich durch entsprechende Kostennachweise eine Reduzierung des Lohns über die Steuererklärung erwirken. Auf diese Weise kann es dann zu einer niedrigeren Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt kommen.

   

Weiterführende Links

Bei der 1%-Methode und auch bei der Fahrtenbuchmethode werden im Privatanteil bereits Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Es ist daher auch bei einem Firmenwagen möglich, diese Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Zu Details schauen Sie auf die Unterseite zur Pendlerpauschale.


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