Kostenloser Einkommensteuer-Rechner Online für die Jahre 2010-2023 und 2024

Online Einkommensteuer-Rechner zur Ermittlung der Einkommensteuer für den Grundtarif oder Splittingtarif


Einkommensteuerberechnung

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Mit dem Steuerrechner zur Ermittlung der Einkommensteuer lassen sich die Steuern für die Jahre 2022, 2023, 2024 oder 2020 und früher berechnen. Die Berechnung der Einkommensteuer ist im Einkommensteuergesetz geregelt und erfolgt gem. § 32a EStG.



   

Berechnungsmöglichkeiten

Der Einkommensteuerrechner berücksichtigt bei der Berechnung auch Einkünfte, welche unter Progressionsvorbehalt (z.B. Lohnersatzleistungen) stehen oder Einkünfte, welche nach der Fünftel-Regelung ermäßigt zu besteuern sind. Letzteres kann etwa bei Abfindungen, Betriebsveräüßerungen oder Jubiläumszuwendungen der Fall sein. Zudem werden die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet. Bei Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuersatz 8% und in den weiteren Bundesländern 9%. Der berücksichtigte Grundfreibetrag liegt in 2024 bei 11.604 Euro und im Jahr zuvor bei 10.908 Euro. Für zusammenveranlagte Ehegatten wird die Steuer nach dem Splittingtarif berechnet. Die Einkommensteuer wird dann aus der Hälfte des gemeinsamen zu verst. Einkommens ermittelt und anschließend verdoppelt. Auf diese Weise kommt es in der Regel zur Milderung des progressiven Steuertarifs und zu einer günstigeren Besteuerung gegenüber der getrennten Veranlagung. Für die Korrektheit der Einkommensteuerberechnungen wird keine Haftung übernommen.

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Weitere Steuerrechner

Verweise zu weiteren Steuerrechnern und Lohnrechnern inklusive berechenbaren Einkommensteuer- und Lohnsteuertabellen finden Sie in der Linkliste auf dieser Seite.


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