Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Freibetrag für die Lohnsteuer - Wie lässt sich ein Steuerfreibetrag für die Lohnsteuer beantragen und welche Steuererspanis bringt der Antrag?


Mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich steuermindernde Ausgaben bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen und so der Nettolohn erhöhen. Die geltend gemachten Steuerminderungen müssen gem. § 39a (2) S.4 EStG den zu versteuernden Teil des Bruttolohns um mindestens 600 Euo pro Jahr reduzieren. Der eingetragene Freibetrag hat leider grundsätzlich keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Mit dem Rechner auf der Seite zum Lohnsteuerfreibetrag lassen sich die Auswirkungen des eingetragenen Freibetrags für die Lohnsteuerermäßigung für 2024 oder 2023 ermitteln. Dazu ist vor der Berechnung des Nettogehaltes der Jahreslohnsteuerfreibetrag einzutragen. Die Lohnsteuerberechnungen zur Lohnsteuerermäßigung erfolgen ohne Gewähr.



   

Wo ist der Lohnsteuerfreibetrag gesetzlich geregelt?

Die gesetzliche Regelung zu diesem Freibetrag und zum Hinzurechnungsbetrag finden Sie in §39a EStG. Durch den Freibetrag können zum Beispiel Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sofern sie den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Vorteil bei Beantragung des Freibetrags besteht darin, dass das Nettogehalt erhöht wird. Das Nettogehalt kann wiederum Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen haben. Bei Beantragung des Freibetrags muss allerdings beachtet werden, dass ab einer bestimmten Einkunftshöhe am Ende des Jahres die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.



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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Nachfolgend soll kurz skizziert werden, wie der Lohnsteuerfreibetrag beim Finanzamt beantragt wird. Der Antrag für den Freibetrag ist gem. §39a(2) EStG auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Finanzamt zu stellen und eigenhändig zu unterzeichnen. Die Frist zur Stellung des Antrags für den Freibetrag fängt am 1.10. des Vorjahres an, für welches der Freibetrag gilt. Die Frist endet am 30.11. des Jahres, in welchem der Freibetrag gilt. Die Aufwendungen und Beträge für den Antrag müssen insgesamt höher als 600 Euro sein, sonst ist der Antrag unzulässig. Für die Berechnung der Antragsgrenze werden Werbungskosten nur berücksichtigt, soweit diese den Werbungskostenpauschbetrag (2024: 1.230 Euro) bzw. Versorgungsbezüge in Höhe von 102 Euro überschreiten. Der Freibetrag ist ein Jahresfreibetrag, welcher für das Restjahr ab Antragstellung entsprechend gekürzt wird. Gilt der eingetragene Freibetrag wegen späterer Antragstellung beispielsweise erst ab Juli, so wird in den kommenden 6 Monaten jeweils 1/12 also insgesamt die Hälfte des Jahresfreibetrages steuerlich berücksichtigt. Des Weiteren ist zu bedenken, dass durch den Antrag grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung geschaffen wird. Der beantragte Freibetrag gilt grundsätzlich für 2 Jahre.

   

Formulare für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Nachfolgend finden Sie wichtige Formulare zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2023.

Leitfaden zur Lohnsteuer
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Seit Oktober 2021 kann der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auch online über ELSTER übermittelt werden. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig.


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