Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge 2024, 2023 und 2022 mit Rechner

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge und welche Freibeträge gibt es? Infos zur Kapitalertragsteuer 2024 und 2023 auf Kapitalerträge.


Kapitalertragsteuer-berechnen
 
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Unter der Kapitalertragssteuer wird eine Steuer auf Kapitalerträge verstanden, welche zugleich eine Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Die Kapitalertragsteuer ist dabei vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. vom auszahlenden Kreditinstitut einzubehalten. Bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer kommt in 2024 ein Freibetrag (§ 20 Abs. 9 EStG ) in Höhe von 1.000 Euro (Ehegatten 2.000 Euro) zur Anwendung. Bis 2022 lag dieser sogenannte Sparerfreibetrag oder Sparerpauschbetrag bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete. Um Kapitalertragbesteuerung zu minimieren, kann ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt werden. Falls dies nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, durch eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer der Bank über das Finanzamt zurückholen.


Sparerpauschbetrag 2021-2024
JahrAlleinstehendeVerheiratete
20241.000 Euro2.000 Euro
20231.000 Euro2.000 Euro
2022801 Euro1.602 Euro
2021801 Euro1.602 Euro


   

Abgeltungsbesteuerung

Für Veranlagungszeiträume vor 2009 wurde die Kapitalertragsteuer immer auf die Einkommensteuer angerechnet. Ab dem Jahr 2009 wurde vom Gesetzgeber die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer tritt demnach grundsätzlich eine Abgeltungswirkung für Erträge im Privatvermögen ein.



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Welche Kapitalerträge sind relevant?

Die gesetzlichen Regelungen zur Kapitalertragsteuer finden sich in §§ 43-45e EStG. Für Investmenterträge gilt das InvStG. Die Kapitalerträge, auf die Kapitalertragsteuer einzubehalten ist, sind in § 43 (1) EStG aufgeführt. Hierzu zählen demnach etwa die Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder auf dem Sparbuch sowie Aktiendividenden oder Kursgewinne. Für beschränkt Steuerpflichtige (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen in Deutschland) wird die Kapitalertragsteuer nur einbehalten, wenn die Kapitaleinkünfte in §49 EStG aufgeführt sind. § 43 (2) EStG enthält eine Aufzählung von Einkünften, bei denen Kapitalertragsteuer nicht einzubehalten ist. Hierzu zählen etwa ausländische Dividenden. Auch wenn die Kapitalerträge nicht den Kapitaleinkünften zuzurechnen sind, ist ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.

   

Kapitalertragsteuerhöhe

Die Höhe der Kapitalertragsteuer liegt grundsätzlich bei 25 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wenn vom Anleger ein entsprechender Antrag auf den Abzug der Kirchen gestellt wurde. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer wiederum geringfügig - siehe §43a EStG. Ausnahmen vom Abzug der Kapitalertragsteuer bestehen, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wurde oder der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung vorgelegt wurde. Nähere Informationen darüber, wie diese Bescheinigung beantragt werden kann, gibt es auf der Seite Nichtveranlagungsbescheinigung.org.

   

Freistellung von der Besteuerung

Maximal bis zum Sparerpauschbetrag (2024: 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro) können Anleger sich bei den Kreditinstituten vom Kapitalertagsteuerabzug freistellen lassen. Für Kapitalerträge bis zur Höhe des gestellten Freistellungsauftrages wird dann keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Zu weiteren Einzelheiten wie den Besonderheiten bei Ehegatten sei auf die Seite zum Freistellungsauftrag verwiesen.

   

Nichtveranlagungsbescheinigung bei geringen Einkünften

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kommt für Steuerpflichtige in Betracht, welche über ein sehr niedriges Einkommen unter dem Grundfreibetrag verfügen. Das können etwa Kinder oder Rentner mit einer geringen Rente sein. Hinweise zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Renten finden Sie auf Steuererklärung-Rentner.de. Die NV-Bescheinigung ist auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim Finanzamt zu beantragen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt nicht länger als 3 Jahre.

   

Kapitalertragbesteuerung vermeiden und Kapitalertragsmaximierung

Zunächst kann ein maximaler Freistellungsantrag gestellt werden, um zumindest einen Teil der Besteuerung zu vermeiden. Ist dies nicht erfolgt, kann dieses im Zuge der Einkomensteuererklärung nachgeholt werden. Von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf diesem Wege entsprechend des Sparerfreibetrages vom Finanzamt erstattet werrden.

Um Verluste aus Kapitalvermögen mit Kapitalerträgen bei einer anderen Bank zu verrechnen, kann daran gedacht werden, bis zum 15. Dezember des Steuerjahres bei dem betreffendem Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung anzufordern. Mit dieser Möglichkeit kann bei einer Steuerveranlagung auch die bei den Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag einbehaltene Kapitalertragsteuer entsprechend dem bescheinigten Verlust vom Finanzamt erstattet werden.

Werden etwa beim Verkauf von Aktien Gewinne erzielt und dadurch Kapitalertragsteuer einbehalten, gibt es die weitere Möglichkeit, im selben Steuerjahr andere Aktien aus dem gleichen Depot mit Verlusten zu verkaufen, da es dann zu einer entsprechenden Kapitalertragsteuererstattung kommt. Nach angemessener Zeit können die mit Verlust verkauften oder vergleichbare Aktien wieder nachgekauft werden.
Beispiel: Verkauf von Aktien mit einem Gewinn von 5.000 Euro (Freistellungsauftrag 2.000 Euro, KiSt 0%). Die Bank behält 791,25 Euro KESt. ein. Werden nun im gleichen Jahr (andere) Aktien mit einem Verlust von 3.000 Euro verkauft, werden 791,25 Euro KESt. wieder erstattet.

Des Weiteren kann auch daran gedacht werden, die Sparerpauschbeträge auszuschöpfen, falls im Jahr noch keine Gewinne realisiert wurden.
Beispiel: (Bisher keine Kapitalerträge erhalten, Freistellungsauftrag 2.000 Euro, KiSt 0%) Verkauf von Aktien zum Jahresende mit einem Gewinn von 2.000 Euro. Es wird wegen des Sparerfreibetrages keine KESt. einbehalten. Am Anfang des nächsten Jahres werden die gleichen Aktien zu einem ähnlichen Kurs wieder nachgekauft. Folgegewinne bzw. die Besteuerung fallen dann wegen des höheren Ankaufwertes der Aktien geringer aus.

Wer die Kapitalertragsteuer minimieren will, kann auch daran denken, die Kapitalerträge wie etwa Sparbuchzinsen zu maximieren. Insbesondere Zinsen auf dem Sparbuch sind zumeist geringer als etwa für Festgeld. Auch unterscheiden sich die gewährten Tagesgeldzinsen oder Festgeldzinsen auf den Konten unterschiedlicher Banken zum Teil erheblich. Es bietet sich daher an, einen Tagesgeldkonto-Vergleich oder einen Festgeldvergleich vor Eröffnung eines neuen Kontos bzw. für einen Wechsel auf ein anderes Tagesgeldkonto durchzuführen.

Bei geringen zu versteuerndem Einkommen (z.B. Rentner) kann einbehaltene Kapitalertagsteuer im Wege Günstigerprüfung bei der Einkomensteuererklärung erstattet werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Prüfen Sie daher die Jahressteuerbescheinigungen der Banken auf einbehaltene Kapitalertragsteuer und lassen Sie sich diese gegebenenfalls vom Finanzamt erstatten.

Die Hinweise erfolgen ohne Gewähr, sprechen Sie hierzu vorher gegebenenfalls mit ihrem Bankberater oder einem Steuerberater.

   

Kapitalertragsteuerrechner

Auf dieser Seite finden Sie oben einen Kapitalertragsteuer-Rechner, welcher die Kapitalertragsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag auf private Kapitaleinkünfte berechnet. Geben Sie zur Berechnung den zu berücksichtigenden Sparerfreibetrag und die Höhe der relevanten Kapitaleinkünfte ein. Falls der Freistellungsauftrag nicht voll ausgeschöpft wurde, wird eine mögliche Ersparnis mitberechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Haftung für Berechnungen durch diesen Steuerrechner trotz aller Sorgfalt ausgeschlossen ist.

   

Kapitalertragbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht

Auch bei beschränkter Steuerpflicht, also wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Staat ansässig ist, kann auf Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Das kann etwa dann der Fall sein, wen es sich bei den Kapitalerträgen um inländische Einkünfte nach §49 EStG handelt, wie z.B. bei Dividenden. Hat Deutschland nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Besteuerrungsrecht, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Teil durch einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstattet werden. Voraussetzung ist, aber eine Ansässigkeitsbestätigung durch die Finanzbehörden des jeweilgen Landes, um sicher zu stellen, dass die Kapitaleinkünfte im Ausland versteuert werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erstattet allerdings nur die Differenz zwischen der Deutschland zustehenden Quellensteuer (z.B. 15%) und der gezahlten Kapitalertragsteuer. Bei beschränkter Steuerpflicht und bestimmten Zinseinnahmen, welche nicht zu den inländischen Einkünften zählen, sollte durch die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden.


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