Hier finden Sie Informationen zur Kirchensteuer und einen Kirchensteuer-Rechner, mit dem die Kirchensteuerersparnis bei einem Austritt aus der Kirche berechnet werden kann.
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Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich in der Regel an der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer und einem länderabhängigem Prozentsatz (8% oder 9%). Die Kirchensteuerpflicht resultiert aus einem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie der Eigenschaft, ein Mitglied - etwa durch Taufe - der jeweiligen Kirche zu sein. Das Datum des Kicheneintritts oder des Kirchenaustritts wird von den Gemeinden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale an die ELStAM-Datenbank der Finanzämter übermittelt. Die Staatsangehörigkeit des Kirchenmitglieds spielt für die Kirchensteuerpflicht keine Rolle. Nachfolgend kann ein Kirchensteuer-Rechner verwendet werden, um zu ermitteln, welche Ersparnis sich bei einem Kirchenaustritt ergibt. Beachten Sie bitte die geplante rückwirkende Änderung der Steuerberechnung für 2022 durch das Steuerentlastungsgesetz.
Die gezahlte Kirchensteuer ist im Gegensatz zum Solidaritätszuschlag als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abzugsfähig. Bei der Berechnung der Kirchensteuer kann daher im Einkommensteuerrechner für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, dass die Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abgezogen wird. Dadurch wird der Steueraufwand geringfügig abgemildert. Der Kirchensteuerrechner geht bei der Zusammenveranlagung außerdem vereinfachend davon aus, dass beide Ehegatten kirchensteuerpflichtig sind. Zudem lässt sich mit einem weiteren Rechner die Höhe der Kirchensteuer im Rahmen der Lohnabrechnung online ermitteln. Die Berechnungen auf dieser Seite stellen nur einen Überblick zur Ermittlung der Kirchensteuer dar. Für die Richtigkeit der Ergebnisse kann keine Haftung übernommen werden.
Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, beträgt der Kirchensteuersatz in den Bundesländern in der Regel 9%. Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz 8%.
Bundesland | Kirchensteuersatz |
Baden-Württemberg | 8% |
Bayern | 8% |
Berlin | 9% |
Brandenburg | 9% |
Bremen | 9% |
Bremerhaven | 9% |
Hamburg | 9% |
Hessen | 9% |
Mecklenburg-Vorpommern | 9% |
Niedersachsen | 9% |
Nordrhein-Westfalen | 9% |
Rheinland-Pfalz | 9% |
Saarland | 9% |
Sachsen | 9% |
Sachsen-Anhalt | 9% |
Schleswig-Holstein | 9% |
Thüringen | 9% |
Die Auswirkungen der Kirchensteuer bei Angestellten können mit diesem Brutto-Netto-Gehaltsrechner berechnet werden. Berechnungen zur Kichensteuer finden Sie außerdem auf diesen Seiten mit Lohnsteuertabellen, Einkommensteuertabellen, Steuertabellen oder diesem Lohnrechner.
Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationen zur Kirchensteuer bei Wikipedia
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland
Beim Einbehalt von Kapitalertragsteuer bzw. der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gilt eine besondere Regelung zur Berechnung der. Sie können zur Berechnung den folgenden Kapitalertragsteuer-Rechner verwenden.
Bei der Lohnsteuerpauschalierung hat der Arbeitgeber 2 Möglichkeiten, die Kirchensteuer zu ermitteln. Beim Nachweisverfahren wird nur für die Arbeitnehmer Kirchensteuer abgeführt, die Kirchensteuerpflichtig sind. Es gelten dann die normalen Kirchensteuersätze.
Im vereinfachten Verfahren wird für alle Arbeitnehmer eine pauschale Kirchensteuer abgeführt. Die Kirchensteuersätze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gelten die folgenden Pauschalsätze:
4 %: Hamburg
5 %: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
5,5 %: Baden-Württemberg
6 %: Niedersachsen und Schleswig-Holstein
7 %: Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Wer aus der Kirche austreten möchte, sollte beachten,dass ein Kirchenaustritt nicht sofort steuerliche Wirkung erzielt. In einigen Ländern entfällt die Kirchensteuer im dem Kirchenaustritt folgenden Monat. Dieses gilt für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland. In den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder in den neuen Bundesländern tritt die steuerliche Wirkung erst einen Monat später ein.