Lohnsteuerfreibetrag

Inos zu Lohnsteuerfreibeträgen für 2024 oder 2023 mit online Berechnung der Steuervorteile. Welches Brutto bleibt steuerfrei?


Lohnsteuerfreibetrag berechnen

 
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Mit dem Lohnsteuerfreibetrag wird häufig die Frage verbunden, bis zu welchem Brutto keine Lohnsteuer zu zahlen ist. Sie können diese individuelle Steuerfreigrenze hier online entsprechend der verwendeten Eingabeparameter berechnen.

Der Lohnsteuerfreibetrag ist gem. §39a EStG ein Jahresfreibetrag welcher zur Reduzierung der Lohnsteuer beantragt werden kann.

Im Rahmen der Lohnsteuerberechnung werden weitere Lohnsteuerfreibeträge automatisch je nach Lohnsteuerklasse berücksichtigt. Hierzu zählen etwa der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bzw. die entsprechende Steuerklasse 2 kann bei Nachweis der Vorraussetzungen ebenfalls beantragt werden.


Lohnsteuerfreibeträge pro Steuerklasse 2024
Lohn­steuer­kl. 1 2 3 4 5 6
Grund­freibetrag 11.604 Euro 11.604 Euro 23.208 Euro 11.604 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Arbeit­nehmer­pauschbetrag 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 0,00 Euro
Entlastungs­betrag für Allein­erzie­hende 0,00 Euro 4.260 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Sonder­ausgaben­pauschbetrag 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 0,00 Euro


   

Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Bei einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ermittelt das Finanzamt die Höhe eines Lohnsteuerfreibetrages auf Basis der geltend gemachten Steuerminderungsbeträge. Der Freibetrag wird dann in der ELStAM-Datenbank vermerkt, auf welche der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung zugreifen kann. Die Höhe der Sozialabgaben (KV, RV, PV und AV) wird durch diesen Freibetrag nicht beeinflusst.

Um die Höhe des Lohnsteuerfreibetrages zu berechnen, kommen entsprechend §39a (1) EStG u.a. folgende steuermindernde Beträge in Betracht:

- Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten.
- Sonderausgaben, falls diese über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag liegen.
- außergewöhnliche Belastungen (z.B. Kosten für Scheidung, Bestattung oder Krankheit)
- negative Einkünfte aus anderen Einkommensarten
- Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene


Gem. § 39a (2) S.4 EStG muss die Summe der steuermindernden Abzugsbeträge mindestens 600 Euro pro Jahr betragen. Die mit dem Freibetrag verbundene Nettolohnerhöhung wirkt sich auch positiv auf mögliche an das Netto gekoppelte Lohnersatzleistungen wie z.B. ALG1 oder Elterngeld aus.



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Lohnsteuerfreibeträge für Kinder

Grundsätzlich spielt der Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuerberechnung keine Rolle, da davon ausgegangen wird, dass der Bezug von Kindergeld günstiger ist als ein gewährter Kinderfreibetrag. Auswirkungen haben die Kinderfreibeträge allerdings beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer. Bei Gutverdienenden ist die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags ab einem bestimmten Betrag steuerlich günstiger als das Kindergeld. Der entsprechende Steuervorteil muss dann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Gemäß §39a (1) Nr.6 EStG lassen sich aber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerfreibetrag eintragen, sofern bzw. solange kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Verwitwete, die nicht in der Steuerklasse 2 aber alleinerziehend sind, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende als Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Das kann im Jahr des Todes des Eheparteners oder im Jahr danach der Fall sein, falls in dieser Zeit weiterhin etwa die Steuerklasse 3, 4 oder 5 beibehalten wird.

Alleinerziehende in Steuerklasse 2 können Zusatz-Entlastungsbeträge für weitere haushaltszugehörige Kinder im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragen.

   

Welcher Lohn bleibt steuerfrei?

Oft stellt sich die Frage, bis zu welchem Bruttolohn keine Lohnsteuer zu zahlen ist. Die Beantwortung der Frage hängt von zahlreichen Faktoren, wie etwa der Steuerklasse bzw. den berücksichtigten Lohnsteuerfreibeträgen ab. Mit dem Online Rechner lässt sich das maximale steuerfreie Brutto ermitteln, welches steuerfrei bleibt.

Außerdem können Sie die steuerlichen Vorteile durch einen beantragten Lohnsteuer-Freiberag online auf dieser Seite berechnen. In den Ergebnissen können Sie erkennen, dass durch einen eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag lediglich die Steuerabzüge gemindert werden, nicht aber die SV-Abzüge. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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