Solidaritätszuschlag 2024, 2023 und 2022

Wer muss Solidaritätszuschlag zahlen und wie hoch ist der Solidaritätszuschlag in 2024 und 2023 oder 2022? Hier finden Sie Infos zum Solidaritätszuschlag und einen Link auf einen Solidaritätszuschlag-Rechner.


Der Solidaritätszuschlag - umgangssprachlich auch als Soli bezeichnet - stellt eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer dar.



   

Übersicht

Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag unter anderem aufgrund der zusätzlichen Kosten, die mit der deutschen Einheit verbunden waren. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG), welches nur aus 6 Paragraphen besteht. Wie die Kirchensteuer zählt auch der Solidaritätszuschlag zu den Annexsteuern, da diese Steuern an die Höhe einer anderen Steuer anknüpfen. Der Soli ist wie die Kirchensteuer von der Höhe der Einkommensteuer abhängig. Im Gegensatz zur Kirchensteuer als Sonderausgabe ist der Solidaritätszuschlag aber nicht von der Steuer absetzbar und stellt damit in voller Höhe eine Belastung dar. Die Solidaritätszuschlag-Rechner unter dem ganannten Link können Sie verwenden, um die Höhe der zusätzlichen Soli-Belastung zu berechnen.



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Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?


Solidaritätszuschlag Freigrenzen und Steuersätze
JahrFreigrenze bis ESt.Zuschlagssatz in MilderungszoneRegelzuschlagssatz
vor 20210% bis 972 (1.944) Euro ESt.20% der ESt.5,5% der ESt.
ab 20210% bis 16.956 (33.912) Euro ESt. 11,9% der ESt.5,5% der ESt.
ab 20230% bis 17.543 (35.086) Euro ESt. 11,9% der ESt.5,5% der ESt.
ab 20240% bis 18.130 (36.260) Euro ESt. 11,9% der ESt.5,5% der ESt.


Der Solidaritätszuschlag beträgt gem §4 SolzG grundsätzlich 5,5% auf die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer.

Regelung bis 2020 Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer nach §3 (3) SolzG eine Freigrenze, welche bis Ende 2020 bei 972 Euro pro Jahr lag. Ab dieser Freigrenze stieg der Solidaritätszuschlag dann bis Ende 2020 mit 20% sprunghaft an, bis der Wert von 5,5% auf die Einkommensteuer wieder erreicht wird.

Regelungen ab 2021 Ab 2021 wurde die Freigrenze bei der Einkommensteuer auf 16.956 Euro/Jahr bzw. 33.912 Euro/Jahr bei Zusammenveranlagung angehoben. Ab dieser erhöhten Freigrenze steigt der Solidaritätszuschlag dann mit 11,9% an, bis der Wert von 5,5% auf die Einkommensteuer wieder erreicht wird. Dieser Bereich wird Milderungszone genannt und dient dazu, einen fließenden Übergang zur Regelbesteuerung zu ermöglichen. Vielverdiener zahlen oberhalb der Milderungszone somit den vollen Solidaritätszuschlag. Für viele Steuerpflichtige fällt der Solidaritätszuschlag allerdings durch die hohen Freigrenzen ab 2021 weg. Die entsprechenden Regelungen gelten auch für die Steuerberechnung in der Lohnabrechnung. Für die Jahre 2023 und 2024 werden die Freigrenzen im Rahmen des Inflationsausgleichs weiter angehoben.

Die Freigrenzen für den Soli sind nicht zu verwechseln mit einem Steuerfreibetrag, welcher grundsätzlich vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig ist. Bei der Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer gibt es keine Freigrenzen für den Solidaritätzzuschlag. Die Steuersätze auf Kapitalerträge und bei Kapitalgesellschaften bleiben daher unverändert. Auch im Zusammenhang mit Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen wird der Solidaritätszuschlag festgesetzt.

   

Ersparnis durch die Soli-Abschaffung

Die Erspanis durch den teilweisen Abbau des Soli hängt vom individuellen Einkommen ab. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb von 62.600 Euro zahlen Steuerpflichtige in 2022 Solidaritätszuschlag. Bei einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Einkommensgrenze. Vielverdiener zahlen ab einer bestimmten Summe den vollen Solidaritätszuschlag. Um die Solidaritätszuschlag-Ersparnis durch die neue Regelung zu ermitteln, konnen Sie den online Rechner verwenden. Geben Sie hierzu in der ersten Spalte z.B. das Jahr 2024 und in der zweiten Spalte das Jahr 2023 ein. Sie können außerdem bei Bedarf das Einkommen variieren. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

   

Weitere Rechner

Auf der rechten Seite finden Sie eine Reihe weiterer Steuerrechner, welche zum Teil ebenfalls den Solidaritätszuschlag berechnen - so etwa auf dieser Seite über die Rentenbesteuerung.


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