Versorgungsfreibetrag für Versorgungsbezüge

Auf dieser Seite gibt es Infos zum Versorgungsfreibetrag bei Versorgungsbezügen für Rentner mit kostenloser Online Berechnung.


Versorgungsfreibetrag

 
 
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Im Gegensatz zu Renten unterliegen Versorgungsbezüge dem Lohnsteuerabzug. Wie lassen sich nun aber Renten von Versorgungsbezügen unterscheiden? Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass Versorgungsbezüge als Entgelt für eine frühere Dienstleistung gezahlt werden, wobei die Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge eingezahlt haben. Im Gegensatz dazu wurden bei der Altersrente Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

Viele Rentner stellen sich mittlerweile die Frage, ob sie ihre Rente versteuern müssen. In diesem Zusammenhang sei daher auf diese Seiten zur Berechnung der Rentensteuer und zur Erklärung der Rentenbesteuerung hingewiesen.



   

Versorgungsfreibetrag berechnen

Da Rentner und Versorgungsempfänger gleich behandelt werden sollen und die gesetzliche Renten stufenweise ab 2040 voll besteuert werden, werden auch der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag für Versorgungsempfänger stufenweise verringert. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag hängen dabei vom Jahr und der Höhe des Erstbezuges ab. Der für den ersten Monat des Versorgungsbezugs ermittelte Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bleiben in den Folgejahren unverändert. Nur sofern die jährlichen Versorgungsbezüge im Erstjahr 7.500 Euro oder mehr betragen, wird der Höchstbetrag für den Versorgungsfreibetrag erreicht. In 2013 sind dieses 27,2 % von 7.500 Euro also 2.040 Euro. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 19 EStG.


Versorgungsfreibeträge 2019-2024
Versorgungsbeginn % Versorgungsbez.Höchstbetrag Zuschlag
202412,8%960 Euro288 Euro
202313,6%1.020 Euro306 Euro
202214,4%1.080 Euro324 Euro
202115,2%1.140 Euro342 Euro
202016,0%1.200 Euro360 Euro
201917,6%1.320 Euro396 Euro


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Versorgungsfreibetrag-Rechner

Mit dem Versorgungsfreibetrag-Rechner lassen sich die maximalen Versorgungsfreibeträge und die zeitlebens gewährten Freibeträge ermitteln. Der Versorgungsfreibetrag hängt zudem von der Anzahl der Monate ab (pro Monat 1/12), in denen Versorgungsbezüge jährlich gezahlt wurden. Auch dieses wird in der Berechnung für das Erstjahr berücksichtigt. Nach Abzug der so ermittelten Versorgungsfreibeträge wird der Besteuerungsanteil der Versorgungsbezüge im Erstjahr berechnet. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse wird nicht übernommen.

   

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wird für den Wegfall des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Versorgungsbezügen gewährt. Auch dieser Zuschlag wird von anfänglich 900 Euro stufenweise bis 2040 auf 0 Euro verringert.


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