Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag und unter welchen Voraussetzungen wird er gewährt?
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Der Ausbildungsfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro in 2024, der den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die Einkommensteuer mindert. Für jeden Monat, den die nachfolgenden Voraussetzungen nicht vorliegen, wird der Freibetrag um 1.200 Euro/12 gekürzt. Grundsätzlich stehen beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrag zu. Auf Antrag kann aber auch eine andere Aufteilung gewählt werden.
Jahr | Ausbildungsfreibetrag |
---|---|
2024 | 1.200 Euro |
2023 | 1.200 Euro |
2022 | 924 Euro |
Für den Ausbildungsfreibetrag gelten gemäß §33a (2) EStG folgende Voraussetzungen:
- Das Kind muss volljährig sein.
- Für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, bzw. der Kinderfreibetrag nutzbar sein.
- Das Kind befindet sich in einer Ausbildung und ist auswärtig untergebracht.
Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Unterbringung spielen für den Ausbildungsfreibetrag keine Rolle.
Die steuerlichen Auswirkungen durch den Ausbildungsfreibetrag hängen vom persönlichen Steuersatz ab. Die Steuererspanis lässt sich online bestimmen. Geben Sie hierzu das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Ausbildungsfreibetrages ein. Als Wert für den Freibetrags setzen Sie 1.200 Euro in 2024 für ein volles Jahr an. Liegen die Voraussetzungen für einige Monate nicht vor, so ziehen Sie 1.200 Euro/12 pro Monat ab. Es lässt sich außerdem eine Aufteilung bei Ehegatten berechnen. Für eine hälftige Aufteilung kann z.B. der Wert von 1.200 Euro/2 verwendet werden. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.