Ausbildungsfreibetrag 2024

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag und unter welchen Voraussetzungen wird er gewährt?


Vorteil Ausbildungsfreibetrag

 Euro
 Euro
%
 
 



Steuerrechner.com.de/Bookmark.jpgZu den Favoriten hinzufügen TOP ▲

Der Ausbildungsfreibetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro in 2024, der den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die Einkommensteuer mindert. Für jeden Monat, den die nachfolgenden Voraussetzungen nicht vorliegen, wird der Freibetrag um 1.200 Euro/12 gekürzt. Grundsätzlich stehen beiden Elternteilen jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrag zu. Auf Antrag kann aber auch eine andere Aufteilung gewählt werden.


Ausbildungsfreibeträge 2022-2024
JahrAusbildungsfreibetrag
20241.200 Euro
20231.200 Euro
2022924 Euro


   

Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag

Für den Ausbildungsfreibetrag gelten gemäß §33a (2) EStG folgende Voraussetzungen:

- Das Kind muss volljährig sein.
- Für das Kind muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, bzw. der Kinderfreibetrag nutzbar sein.
- Das Kind befindet sich in einer Ausbildung und ist auswärtig untergebracht.
Die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Unterbringung spielen für den Ausbildungsfreibetrag keine Rolle.



TOP ▲    

Ausbildungsfreibetrag-Steuerauswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen durch den Ausbildungsfreibetrag hängen vom persönlichen Steuersatz ab. Die Steuererspanis lässt sich online bestimmen. Geben Sie hierzu das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Ausbildungsfreibetrages ein. Als Wert für den Freibetrags setzen Sie 1.200 Euro in 2024 für ein volles Jahr an. Liegen die Voraussetzungen für einige Monate nicht vor, so ziehen Sie 1.200 Euro/12 pro Monat ab. Es lässt sich außerdem eine Aufteilung bei Ehegatten berechnen. Für eine hälftige Aufteilung kann z.B. der Wert von 1.200 Euro/2 verwendet werden. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


TOP ▲


Mindestlohnrechner BMF Steuerrechner BMF BStBK stbk-berlin
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

Ausbildungsfreibetrag-Haftung