Erbschaftssteuer online berechnen

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Erbschaftsteuerrecht sowie die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer mit einem kostenlosen Erbschaftsteuerrechner für einfache Fälle zu berechnen.


Erbschaftsteuerrechner

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Die Regelungen zur Ermittlung der Erbschaftsteuer (umgangssprachlich oftmals als Erbschaftssteuer geschrieben) und der Schenkungsteuer sind im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) oder Bewertungsgesetz (BewG) zu finden. Wer Erbe ist, richtet sich nach dem Testament (z.B. Berliner Testament) oder der gesetzlichen Erbfolge. Auch bei der Zuwendung von Vermächtnissen oder der Geltendmachung des Pflichtteils kann Erbschaftssteuer anfallen. Die Höhe der Erbschaftsteuer bestimmt sich unter anderem nach dem Steuerwert des Erbanfalls sowie der verwandtschaftlichen Beziehung der Erben zum Verstorbenem. Dazu werden die Erwerber in die Steuerklassen 1-3 eingeteilt und mit persönlichen Freibeträgen versehen. Neben den persönlichen Freibeträgen sind der Erbschaftssteuer-Versorgungsfreibetrag sowie die Freibeträge für Hausrat oder bewegliche Vermögensgegenstände zu nennen. Seit 2010 ist eine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im ErbStG geregelt. Diese erhalten nun wie Ehegatten einen Freibetrag von 500.000 Euro sowie einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro und werden entsprechend der Steuerklasse 1 besteuert. Der Erbschaftssteuersatz ergibt sich aus §19 ErbStG. Zusätzliche Informationen finden sich in der folgenden Anleitung für die Erbschaftsteuererklärung. Unter dem nachfolgenden Hyperlink auf der Seite Schenkungsteuer.com.de kann außerdem ein Schenkungsteuerrechner genutzt werden, um die Schenkungssteuer zu berechnen.



   

Erbschaftsteuer Rechner

Der Erbschaftssteuer-Rechner ermittelt Online die Höhe der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab 2010. Die Erbschaftsteuer lässt sich außerdem beim Erwerb von Pflichtteilen und Zuwendungen nutzen. Zusätzlich wird die Erbschaftsteuer auch für den Fall berechnet, dass der Erwerber die Steuer nicht selbst trägt. Mit einer solchen Gestaltungsmöglichkeit lassen sich Steuern sparen. Der Erbschaftsteuerrechner soll nur einen groben Überblick über die anfallende Erbschaftsteuer geben. Zu Beachten ist zudem, dass es für einige Steuervergünstigungen Fristen bzw. Behaltensfristen gibt. Die steuerliche Beratung wird durch den Rechner in keinem Fall ersetzt. Insbesondere für Steuergestaltungen und um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte gegebenenfalls ein Steuerberater oder fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Die Erbschaftsteuer-Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.



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Besteuerung von Immobilien

Für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder gibt es unter enigen Voraussetzung eine Steuerbfreiung bei der Vererbung des selbstgenutzten Familienheims. Bei vermieteten Immobilien wird ein Abschlag bei der Bewertung in Höhe von 10% gewährt. Die Bewertung von Immobilien erfolgt im Erbschaftssteuerrecht nach pauschalierten Methoden, so dass geprüft werden sollte, ob ein niedrigerer Verkehrswert durch ein Gutachten nachgeweisen werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite zur Erbschaftssteuer bei Immobilien.

   

Besteuerung des Betriebsvermögens

Insbesondere beim Betriebsvermögen gibt es umfangreiche Vergünstigungen. Nachfolgend sollen die Regelungen zur Besteuerung des Betriebsvermögens kurz skiziiert werden. Der Steuerpflichtige kann bei der Besteuerung von Betriebsvermögen wählen zwischen:
- der Regelverschonung mit einem Bewertungsabschlag von 85% und einem zusätzlichen Abschlag von 150.000 Euro bzw. einer 50%-igen Veringerung des Abschlags für den darüber hinausgehenden Betrag. Die Behaltensfrist für das Unternehmen beträgt 5 Jahre und die Lohnsumme muss mindestens 400% der Lohnsumme der letzten 5 Jahre. Das Verwaltungsvermögen darf maximal 50% betragen.
- der 100%-igen Verschonungsoption mit 7 Jahren Behaltensfrist, in welcher die Lohnsumme durchschnittlich mindestens der der letzten 5 Jahre entsprechen muss. Das Verwaltungsvermögen darf höchstens 10% betragen.
Beide Optionen sind neben der Einhaltung bestimmter Lohnsummen und Behaltensfristen somit auch an die Art des Betriebsvermögens geknüpft. Bei den Lohnsummen gibt es weitere Vergünstigungen für Betriebe mit geringen Mitarbeiterzahlen. Die genauen Regelungen finden Sie in § 13a ErbStG.

Bei der Besteuerung des Betriebsvermögens wird im Erbschaftsteuer-Rechner nur die Regelverschonung berechnet, da für die 100%-ige Verschonungsoption für das Betriebsvermögen ein Wert von 0 Euro angesetzt werden kann.

   

Nachlassverbindlichkeiten

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen etwa die Schulden des Erblassers oder Vermächtnisse oder ein auszuzahlender Pflichtteil. Die Verbindlichkeiten reduzieren die, werden aber nur in soweit beim Erben bzw der Erbengemeinschaft berücksichtigt, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögen stehen, welches der Besteuerung unterliegt. Für die Erbfallkosten kann pauschal ein Betrag von 10.300 Euro angesetzt werden. Bei höheren nachgewiesenen Kosten dürfen diese angesetzt werden.

   

Weitere Einzelheiten zur Erbschaftsteuer

Als Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Höhe der Erbschaftssteuer werden häufig folgende Möglichkeiten genannt:

- Die Ausnutzung der persönlichen Freibeträge alle 10 Jahre durch vorzeitige Schenkung von Vermögensteilen.
- Adoption oder Heirat für eine günstigere Besteuerung.
- Übertragung von (umgewandelten) Vermögenswerten ins Betriebsvermögen, um die dortigen Steuervergünstigungen zu erhalten.
- Nachweis geringerer Verkehrswerte bei Grundstücken durch entsprechende Gutachten.
- Anordnungen durch den Erblasser, dass die Erbschaftsteuer etwa von den Erben für einen Vermächtnisnehmer übernommen wird.

Auch zur Bewertung und Gestaltungsmöglichkeiten bei Nießbrauchrechten, Wohnrechten oder Stundungsmöglichkeiten sollte ein Steuerberater befragt werden.

   

Weitere Rechner

Unter den folgenden Links finden Sie Rechner zur Einkommensteuer oder Berechnungsmöglichkeiten zur Lohnsteuer.


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