Grundsteuergesetz (GrStG ) für bebaute, unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Grundsteuergesetze erlassen, die ab dem Jahr 2025 anzuwenden sind. In den übrigen Bundesländern gilt dann das Grundsteuergesetz des Bundesmodells. In Saarland und Sachsen weichen die Steuermesszahlen von diesem ab.