Kinderfreibetrag

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag in 2024 oder 2023 und wie wird er steuerlich berücksichtigt?


Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe sich aus dem Kinderfreibetrag für das Existenzminimum und dem Kinderbetreuungsfreibetrag zusammensetzt. Der Kinderfreibetrag für das Existenzminimum beträgt für jeden Elternteil *3.306 Euro (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG ). Der zusätzliche Kinderbetreuungsfreibetrag pro Elternteil beträgt 1.464 Euro. Die zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge liegen in 2024 damit insgesamt bei *9.540 Euro pro Kind.


   

Übersicht Kinderfreibetragshöhe


Kinderfreibetrag 2022-2024
2022 2023 2024
KinderFreibetrag Existenzminimum 2.810 Euro 3.012 Euro *3.306 Euro
Bedarfsfreibetrag 1.464 Euro 1.464 Euro 1.464 Euro
Pro Elternteil 4.294 Euro 4.476 Euro *4.770 Euro
Für beide Eltern 8.548 Euro 8.952 Euro *9.540 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.


TOP ▲    

Zusammensetzung des Kinderfreibetrages

Die Kinderfreibetragsregelungen finden sich im Einkommensteuerrecht in §32 (6) EStG. Demnach wird dem Steuerpflichtigen in 2024 für jedes zu berücksichtigende Kind der eigentliche Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes sowie ein zusätzlicher Freibetrag (Bedarfsfreibetrag) für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes gewährt. Beide Freibeträge zusammen werden allgemein als Kinderfreibetrag bezeichnet und ergeben in der Summe in 2024 *4.770 Euro pro Elternteil bzw. für beide Eltern *9.540 Euro.

   

Kinderfreibeträge beim Lohnsteuerabzug

Bei der Berechnung der Lohnsteuer von Arbeitnehmern haben die eingetragenen Kinderfreibeträge keinerlei Auswirkungen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kindeerfreibetrag mit Zahlung des Kindergeldes abgegolten ist. Allerdings werden die Freibeträge bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages je nach Steuerklasse berücksichtigt. In den Steuerklassen 1-3 wird der volle Kinderfreibetrag in Höhe von *9.540 Euro berücksichtigt in der Steuerklasse 4 nur der Hälftige (*4.770 Euro). In den Steuerklassen 5 und 6 bleiben die Freibeträge ohne steuerliche Auswirkungen.

   

Günstigerprüfung Kindergeld

Kinderfreibeträge mindern grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen. Allerdings prüft das Finanzamt bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung automatisch, ob die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag günstiger ist als das erhaltene Kindergeld (§31 EStG ). Ist der Kinderfreibetrag höher, wird die Differenz aus Steuerersparnis und Kindergeld steuermindernd berücksichtigt, ansonsten haben die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer keine Auswirkungen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags mindern Kinderfreibeträge allerdings die Bemessungsgrundlage und somit die Höhe dieser Steuern.

   

Übersicht Kindergeld

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum montlichen Kindergeld gem. § 6 BKGG.


Kindergeld 2022-2025
2022 2023 2024
1. Kind 219 250 292
2. Kind 219 250 292
3. Kind 225 250 292
Weitere Kinder 250 250 292
   

Weiterführende Links


TOP ▲

Kinderfreibetrag-Haftungsausschluss