Auf dieser Seite finden Sie das Mindestlohngesetz (abgekürzt: MiLoG) online mit weiteren Erläuterungen.
Das Mindestlohngesetz wurde ab 1.1.2015 eingeführt, um den gesetzlichen Mindestlohn sicherzustellen. Die im MiLoG festgelegte Lohnuntergrenze darf demnach in der Regel nicht unterschritten werden.
Im Mindestlohngesetz ist geregelt, wer den Mindestlohn erhält und wann dieser zu zahlen ist. Zudem wird im MiLoG die Höhe des Mindestlohns bestimmt und beschrieben, wie die Einhaltung der Lohnuntergrenzen eingehalten und kontrolliert werden sollen.