Erbschaftssteuersätze

Hier finden Sie eine Erbschaftssteuersatz-Tabelle und können den Erbschaftssteuersatz sowie die Steuer online berechnen.


Erbschaftssteuersatz

 Euro



Der Erbschaftssteuersatz ist in §19 ErbStG geeregelt und ergibt sich aus der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und der Steuerklasse bzw. der Verwandschaftsrelation zum Verstorbenen. Der Erbschaftssteuersatz erhöht sich in den jeweiligen Steuerklassen stufenweise auf bis zu 50% in der Steuerklasse 3.


   

Tabelle mit Erbschaftssteuersätzen

Die Tabelle gilt auch für die Berechnung der Schenkungssteuer. Allerdings haben die Eltern und Voreltern im Erbschaftsfall die Steuerklasse 1 und bei Schenkungen die Steuerklasse 2. Zu beachten ist außerdem, dass es wegen der Härteausgleichsregelung zu abweichenden Erbschaftssteuersätzen kommen kann.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ) bis einschließlich ... Euro Stkl. 1 (%) Stkl. 2 (%) Stkl. 3 (%)
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50



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Erbschaftssteuersatz mit Härteausgleich

Zur Berechnung der Erbschaftssteuer wird aus dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zunächst die Steuerklasse gem. § 15 ErbStG bestimmt. Danach wird der Erbschaftssteuersatz entsprechend der Tabelle für die Berechnung der Erbschaftssteuer verwendet. Hierbei ist allerdings auch § 19 (3) ErbStG zu beachten. Durch diesen so genannten Härteausgleich sollen die Übergänge von einer Erbschaftssteuersatz-Stufe auf die nächste geglättet werden.

Beispiel: In der Steuerklasse 1 gilt bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von 300.000 Euro ein Erbschaftssteuersatz von 11%. Liegt der steuerpflichtige Erwerb bei z.B. 300.000 Euro beträgt die Erbschaftssteuer 33.000 Euro. Steigt nun der steuerpflichtige Erwerb um 1.000 Euro auf 301.000 Euro, so beträgt der Erbschaftssteuersatz ohne Härteausgleich 15%, was zu einer Erbschaftssteuer von 45.150 Euro führen würde. Der Mehrerwerb von 1.000 Euro würde also ohne Härteausgleichsregelung mit 12.100 Euro besteuert, was einem Steuersatz von 1.210% entsprechen würde.

Dieser sprunghafte Antieg der Erbschaftsbesteuerung wird durch die Härteausgleichsregelung vermieden. Die Erbschaftssteuer beträgt für den Mehrerwerb von 1.000 Euro nur 500 Euro (Steuersatz 50%), was zu einer gesamten Steuer in Höhe von 33.500 Euro führt. Der Erbschaftsteuersatz beträgt demnach 11,13%.

Die Härteausgleichsregelung führt also in manchen Fällen zu einem von der Tabelle abweichenden Erbschaftssteuersatz.

   

Erbschaftssteuersatzberechnung

Der Erbschaftssteuersatz lässt sich hier online berechnen. Bei der sehr einfach gehaltenen Berechnung werden als Freibeträge der persönliche Erbschaftssteuerfreibetrag, der Erbschaftssteuer-Versorgungsfreibetrag (ohne Kürzung) und die Erbfallkosten berücksichtigt. Berechnet werden 2 Erbschaftssteuersätze. Zum einen der Steuersatz laut Tabelle und zum anderen der Erbschaftsteuersatz mit Berücksichtigung der Härtfall-Regelung. Die Steuersätze beziehen sich auf den steuerpflichtigen Erwerb und nicht auf den Steuerwert des geerbten Vermögens. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Auf der Hauptseite finden Sie weitere interessante Informationen zur Erbschaftssteuer mit einem umfangreichen Erbschaftssteuer-Rechner.

   

Weiterführende Links

Den Erbschaftssteuersatz können Sie in einer Erbschaftssteuer-Tabelle oder Schenkungssteuer-Tabelle online berechnen.


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Erbschaftssteuersatz-Haftungsausschluss