Kostenloser Online Abgeltungssteuerrechner 2024, 2023 oder früher
Hier finden Sie einen kostenlosen Online Abgeltungssteuerrechner zur Berechnung der Steuerbelastung auf Kapitaleinkünfte.
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Der Abgeltungssteuerrechner berechnet als Abgeltungssteuer die 25%-ige Kapitalertragsteuer mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf Kapitaleinkünfte. Falls ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, kann der Sparerpauschbetrag in 2024 (2023) in Höhe von maximal 1.000 Euro (1.000 Euro) und im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten entsprechend 2.000 Euro (2.000 Euro) berücksichtigt werden. Die Steuerberechnungen des Abgelungssteuer-Rechners erfolgen ohne Gewähr. Die Abgeltungswirkung der Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen wird durch den Steuerabzug der Kreditinstitute vor Gutschreibung der Kapitalerträge erreicht. Weitere Informationen und Tipps zur Steuergestaltung erhalten Sie auf der Seite Kapitalertragsteuer.info. Als weitere Abgeltungssteuern seien die Quellenbesteuerung von Vergütungen für beschränkt steuerpfl.ausländische Sportler oder Künstler sowie von Vergütungen für Aufsichtsräte genannt.
Sparerpauschbeträge für 2022-2024
Steuerjahr | 2024 | 2023 | 2022 |
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Alleinstehende | 1.000 Euro | 1.000 Euro | 801 Euro |
Verheiratete | 2.000 Euro | 2.000 Euro | 1.602 Euro |
Abgeltungssteuersatz
Bei der Berechnung der Abgeltungssteuer wird der Abgeltungssteuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berücksichtigt. Schauen Sie hierzu im Gesetz unter § 43a EStG. Der Steuersatz für die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 % und in den übrigen Bundesländern 9%.
Wurden in den Vorjahren bei der entsprechenden Bank Verluste erwirtschaftet, so werden diese von der Bank vorgetragen, falls kein Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt wurde. Dieses verringert gegebenfalls die Abgeltungssteuer. Sollen Verluste mit Gewinnen bei den Kapitaleinkünften zwischen Banken verrechnet werden, sollte rechtzeitig an den Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung gedacht werden.
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Besteuerung vermeiden
Die Abgeltungsteuer hat grundsätzlich abgeltende Wirkung für Kapitaleinkünfte im Privatvermögen. Der Abgeltungsteuerrechner geht von dieser Prämisse aus und berücksichtigt hierbei den gestellten Freistellungsauftrag. Wurde der betreffenden Bank ein Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt, so erfolgt keine Besteuerung durch die Bank. Diese Bescheinigung erhalten Personen auf Antrag beim Finanzamt, bei denen nach Abgabe einer Steuererklärung voraussichtlich keine Steuer erhoben wird.
Veranlagungswahlrecht
Es gibt gem. § 32d (4) und (6) EStG auch ein Veranlagungswahlrecht, falls die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz zu einer günstigeren Besteuerung führen würde.
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