Steuerrechner für die Rente 2025, 2024 oder 2023
Hier finden Sie einen kostenlosen online Einkommensteuer-Rechner für Rentner zur Berechnung der gesetzlichen Renten.
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Rentner liegen mit ihren Renteneinkünften gem. §22 Nr.1 EStG grundsätzlich der Einkommensteuer. Die Steuerberechnung für gesetzliche Renten hängt u.a. von dem Renteneintrittsjahr und der Höhe der Rente ab. Für die jerweilgen Besteuerungsanteile der Renten finden Sie hier Rentenbesteuerung-Tabellen für Rentner. Ab dem Veranlagungsjahr 2018 gibt es die vereinfachte Steuererklärung für Rentner. Darin sind nur die steuermindernden Ausgaben anzugeben, da das Finanzamt über die Höhe der Renten durch die Rentenbezugsmitteilungen bereits informiert ist.
Steuerberechnung für Rentner
1. Zur Steuererechnung der Renten wird zunächst das jeweilige Jahr des Rentenbeginns benötigt.
2. Im Jahr des Rentenbeginns und im folgenden Jahr wird der zu besteuernde Anteil der Rente ermittelt, indem die Bruttojahresrente mit dem prozentualen Besteuerungsfaktor für das jeweilige Jahr multipliziert wird. Der Rentenfreibetrag bzw. das Eingabefeld "Bruttomonatsrente nach Rentenbeginn-Jahr" wird nicht unbedingt benötigt. Es wird lediglich verwendet, falls das Rentenbeginnjahr mindestens 2 Jahre vor dem Steuerberechnungsjahr liegt.
Der Rechner ermittlet den Rentenfreibetrag daraus wie folgt. Der steuerfreie Teil der Rente des auf den Rentenbeginn folgenden Jahres ist der Rentenfreibetrag. Dieser Freibetrag wird für die Folgejahre unverändert fortgeschrieben. Für Renten vor 2005 ist die Bruttorente in 2005 entscheidend. Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Aus den Bruttorenten im Steuerjahr werden die KV- und PV-Beiträge und Pauschbeträge für gesetzlich versicherte Rentener automatisch ermittelt. Der einfach gehaltene Einkommen-Steuerrechner für Renten soll nur einen kurzen Überblick über die Besteuerung von gesetzlichen Renten vermitteln. Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr. Falls zusätzlich Renten mit Ertragsanteilbesteuerung berechnet werden sollen, kann der folgende Rechner zur Rentenbesteuerung verwendet werden. Alternativ lassen sich folgende Alterseinkünfte-Rechner verwenden.
Besteuerungsanteil gesetzl. Renten nach Rentenbeginnjahr
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % |
---|---|---|---|
bis 2005 | 50,0% | 2032 | 87,0% |
ab 2006 | 52,0% | 2033 | 87,5% |
2007 | 54,0% | 2034 | 88,0% |
2008 | 56,0% | 2035 | 88,5% |
2009 | 58,0% | 2036 | 89,0% |
2010 | 60,0% | 2037 | 89,5% |
2011 | 62,0% | 2038 | 90,0% |
2012 | 64,0% | 2039 | 90,5% |
2013 | 66,0% | 2040 | 91,0% |
2014 | 68,0% | 2041 | 91,5% |
2015 | 70,0% | 2042 | 92,0% |
2016 | 72,0% | 2043 | 92,5% |
2017 | 74,0% | 2044 | 93,0% |
2018 | 76,0% | 2045 | 93,5% |
2019 | 78,0% | 2046 | 94,0% |
2020 | 80,0% | 2047 | 94,5% |
2021 | 81,0% | 2048 | 95,0% |
2022 | 82,0% | 2049 | 95,5% |
2023 | 82,5% | 2050 | 96,0% |
2024 | 83,0% | 2051 | 96,5% |
2025 | 83,5% | 2052 | 97,0% |
2026 | 84,0% | 2053 | 97,5% |
2027 | 84,5% | 2054 | 98,0% |
2028 | 85,0% | 2055 | 98,5% |
2029 | 85,5% | 2056 | 99,0% |
2030 | 86,0% | 2057 | 99,5% |
2031 | 86,5% | 2058 | 100,0% |
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Berechnungsbeipiel mit Witwenrente
Eine Rentnerin erhält seit 2017 eine Altersrente. Die Höhe der Rente beträgt 1360 Euro/Monat in 2020. Im Jahr nach Rentenbeginn (2018 ) betrug die Bruttorente 1300 Euro. Zusätzlich erhält sie seit 2019 eine Witwenrente, Der verstorbene Ehegatte bezog die entsprechende Altersrente seit 2018. Es ist daher dieses Jahr als Rentenbeginn zu verwenden. Die Witwenrente betrug im Jahr nach Rentenbeginn (2020) 490 Euro/Monat und damit auch im Veranlagungsjahr 490 Euro. Die Rentnerin zahlt keine Kirchensteuer und hat Kinder.
Für 2020 ergeben sich folgende Werte:
Rentenfreibetrag: 4.056,00 Euro und 1.411,20 Euro
Prozentsatz Besteuerungsanteile: 74,00 % und 76,00 %
Besteuerungsanteil Rente für die ESt: 12.264,00 Euro und 4.468,80 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte: 16.732,80 Euro
Vergleich m. Grundfreibetrag: 9.408,00 Euro
Abgabepflicht für Steuererklärung: Ja
Zu verst. Einkommen: 14.175,00 Euro
Steuern: ESt: 888,00 Euro, Solz:0,00 Euro, KiSt: 0,00 Euro
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