Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) online mit einigen Erläuterungen und Links zu Berechnungen
Im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) wird die die Besteuerung von Grundstückskaufen (auch in der Zwangsversteeigerung), sowie der Tausch von Grundstücken geregelt.
§ 1 GrEStG werden die Erwerbsvorgänge bestimmt, die der Grunderwerbsteuer unterliegen. In § 1 (2a) (2b) GrEStG wird geregelt, wann bei dem Gesellschafterwechsel on Peronengesellschaften oder GmbHs ebenfalls ein Erwerbsvorgang vorliegt. In §8 GrEStG und §9 GrEStG ist geregelt, wie die Bemessungsgrundlage zur Steuerberechnung ermittelt wird. Ausnahmen von der Besteuerung sind in § 3 GrEStG beschrieben. Hierunter fallen etwa der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers.
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