Gewerbesteuerfreibetrag
Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag und welche Unternehmen erhalten den GewSt-Freibetrag?
Im Gewerbesteuerrecht gibt es für Personengesellschaften und Einzelunternehmen einen Freibetrag von momentan 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG ). Der Freibetrag mindert den Gewerbeertrag und damit die Gewerbesteuer. Eine Berechnung der Gewerbesteuer können Sie mit folgendem Gewerbesteuer-Rechner durchführen.
Weitere Unternehmensformen
Den genannten Gewerbesteuerfreibetrag erhalten aber nur Gewerbetreibende aber nicht Freiberufler. Denn wer sich als Freiberufler selbstständig macht, unterliegt zwar der Einkommensteuer aber nicht der Gewerbesteuer. Für Gewerbetreibende gibt es zum Ausgleich eine Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (§35 EStG ).
Für Kapitalgesellschaften wie z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft gibt es den Gewerbesteuerfreibetrag nicht. Zur Berechnung der Steuern von Kapitalgesellschaften kann ein Körperschaftsteuer-Rechner verwendet werden.
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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Vereinen
Haben Vereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so sind sie ebenfalls gewerbestuerpflichtig, falls der Umsatz die Höhe von 35.000 Euro pro Jahr übersteigt (§64 (3) AO ). Die Grenze gilt auch für die Körperschaftsteuerpflicht. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze wird ein Gewerbesteuerfreibetrag von 5.000 Euro gem. §11 GewStG gewährt.
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