Ab welchem Gehalt ist Lohnsteuer bzw. ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu zahlen? Hier finden Sie Infos zum Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2024 und 2023 mit einem kurzen Beispiel zur Veranschaulichung und Online Berechnungsmöglichkeiten.
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Der Grundfreibetrag liegt in Deutschland in 2024 bei 11.604 Euro und findet im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerberechnung Anwendung. Beim Ehegattensplitting verdoppeln sich der Betrag entsprechend auf 23.208 Euro. in 2024. Bei einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Als Ausnahmen seien die beschränkte Steuerpflicht oder zusätzliche Einkünfte Unter Progressionsvorbehalt genannt.
Der Eingangssteuersatz für Einkommen über dem Grundfreibetrag beträgt 14%. Der Einkommensteuersatz steigt danach für jeden weiteren Euro kontinuierlich bis auf 42% an. Für besonders hohe Einkommen beträgt der Steuersatz für zusätzliches Einkommen dann im Rahmen der Reichensteuer 45%.
Der Grundfreibetrag (einkommensteuerliches Existenzminimum) orientiert sich am sozialhilferechtlichen Begriff des sächlichen Existenzminimums. Die genaue Ermittlung geht aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung hervor und bestimmt auch die Höhe der Kinderfreibeträge. Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2023 und 2024 entspricht den Grundfreibeträgen in diesen Jahren und beträgt für Alleinstehende 10.908 Euro bzw. 11.604 Euro.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den aktuellen Grundfreibeträgen und denen der letzten Jahre. Die Grundfreibeträge für Ehegatten verdoppeln sich bei Zusammenveranlagung entsprechend der Regelung für den Splittingtarif.
Grundfreibeträge 2017-2024Jahr | Grundfreibetrag ledig | Grundfreibetrag verheiratet |
---|---|---|
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
2022 | 10.347 Euro | 20.694 Euro |
2021 | 9.744 Euro | 19.488 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
2019 | 9.168 Euro | 18.336 Euro |
2018 | 9.000 Euro | 18.000 Euro |
2017 | 8.820 Euro | 17.640 Euro |
Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Bis Grundfreibetrag 0% | 0 Euro | 0 Euro |
Progressionszone 1 14% | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
Progressionszone 2 ca. 24% | 15.787 Euro | 31.574 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | 62.809 Euro | 125.618 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Tarifzone / Grenzsteuersatz | Grundtarif | Splittingtarif |
---|---|---|
Bis Grundfreibetrag 0% | 0 Euro | 0 Euro |
Progressionszone 1 14% | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
Progressionszone 2 ca. 24% | 17.006 Euro | 34.012 Euro |
Spitzen­steuersatz 42% | 66.761 Euro | 133.522 Euro |
Reichensteuer 45% | Ab 277.826 Euro | Ab 555.652 Euro |
Steuerklasse | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
---|---|---|---|---|---|---|
Grundfreibetrag | 10.908 Euro | 10.908 Euro | 21.816 Euro | 10.908 Euro | 0,00 | 0,00 |
Arbeitnehmerpauschale | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 0,00 |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 36 Euro | 0,00 |
Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 0,00 | 4.260 Euro | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Bei Angestellten wird vom Arbeitgeber die Einkommenstuer in Form von Lohnsteuer vor Auszahlung des Gehalts an das Finanzamt abgeführt. Dabei wird die Lohnsteuer auf Basis des Gehalts und der Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte bzw. in den ELStAM berechnet. Je nach eingtragener Steuerklasse werden auch die Grundfreibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. In den Steuerklassen 1,2 und 4 wurde der Grundfreibetrag jeweils 1 mal berücksichtigt, in der Steuerklasse 3 sogar 2 mal. In den Lohnsteuerklasse 5 und 6 sind keine Grundfreibeträge eingearbeitet, was zu einer höheren Lohnsteuer führt. Die Berechnung der Lohnsteuer ist etwas komplexer und wird von einer Lohn und Gehaltssoftware automatisch vorgenommen.
Wenn Sie als Angestellter wissen wollen, in welcher Steuerklasse bis zu welcherm Bruttogehalt vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer abzuführen ist, dann können Sie auf der Seite zum Steuerfreibetrag eine online Berechnung zum Nettolohn, zur Lohnsteuer und zu den Sozialversicherungbeiträgen durchführen. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Bei Selbstständigen wird nicht wie bei Angestellten Lohnsteuer vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Stattdessen sind vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Die zu zahlende Einkommensteuer wird anschließend mit der Abgabe von Steuererklärungen ermittelt. Wie wirkt sich der Einkommensteuer-Grundfreibetrag in der Regel bei Selbstständigen aus?
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Vereinfachtes Beispiel zum Steuerfreibetrag bei der Einzelveranlagung:
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: 12.200 Euro
Verluste aus Vermietung und Verpachtung: 1.500 Euro
Sonderausgaben: 1.800 Euro
In diesem Fall wären in 2024 keine Steuern zu zahlen, da das zu versteuerndes Einkommen mit ca. 8.900 Euro unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Zusammenveranlagte Ehegatten bleiben entsprechend bis zu einem zu versteuerndem Einkommen steuerfrei, dass bis zum doppelten Grundfreibetrag reicht.
Zur genauen Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer kann der Einkommensteuerrechner auf dieser Seite oder ein Steuerprogramm verwendet werden. Für die Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen. Einen guten Überblick mit einer Gegenüberstellung von Einkommen und Einkommensteuer in einer Einkommensteuertabelle finden Sie hier.