Krankenversicherungspflicht in 2023 und 2024

Für wen besteht Krankenversicherungspflicht und wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze? Nachfolgend finden Sie unter anderem Informationen über die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte sowie über die Krankenversicherungspflicht für Selbstständige.


Beitragsbemessungsgrenzen




Die Krankenversicherungspflicht ist zu unterscheiden von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte. Solange das Bruttoeinkommen von Angestellten die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, sind diese in der Regel dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Krankenversicherungspflicht für Angestellte bezieht sich also nur auf die Pflicht, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nicht verwechselt werden mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung begrenzt lediglich die Beitragshöhe für die Sozialversicherungsbeiträge. Letztere lassen sich durch die online Lohnabrechnung auf dieser Seite auch für Arbeitgeber berechnen. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.


Mtl. Beitragsbemessungsgrenzen 2021 bis 2024
Bemessungsgrenze 2022 2023 2024
KV mtl. 4.837,50 Euro 4.987,50 Euro 5.175,00 Euro
RV Ost mtl. 6.750 Euro 7.100 Euro 7.450 Euro
RV West mtl. 7.050 Euro 7.300 Euro 7.550 Euro
JAEG mtl. 5.362,50 Euro 5.550,00 Euro 5.775,00 Euro

   

Wie können sich pflichtversicherte Angestellte privat versichern?

Versicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungspflichtig sind, da die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht überschritten ist, bleibt die Möglichkeit, ergänzend eine private Zusatzversicherung abschließen. Wie hoch die Versicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. die Lohnsteuer sind, kann mit einem Lohnrechner anhand von Einkommen und Steuerklasse ermittelt werden.



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Besteht auch für Selbständige eine Krankenversicherungspflicht?

Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seitdem unterliegen damit auch Personengruppen, wie Selbstständige bzw. Freiberufler, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern können, der Krankenversicherungspflicht. Auch Selbstständige müssen daher in der Form krankenversichert sein, so dass mindestens die ambulante und stationäre Heilbehandlung abgesichert ist. Aus diesem Grund wurde neben den klassischen Tarifen der privaten Krankenversicherungen der Basistarif der privaten Krankenversicherungen eingeführt. Die Leistungen des Basistarifs sollen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Um allen Selbständigen im Rahmen der Krankenversicherungspflicht den Basistarif zu ermöglichen, ist die Beitragshöhe entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Selbstständige mit niedrigem Einkommen können gegebenenfalls in den Genuss geringerer Beiträge kommen.

   

Wann besteht Krankenversicherungspflicht für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Erst wenn das Gehalt von Angestellten die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, entfällt in der Regel die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. Liegt etwa das Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze, dürfen sich Angestellte privat versichern oder die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht sind möglich. So unterliegen etwa beherrschende Gesellschafter einer GmbH, welche bei der GmbH angestellt sind, in diesem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht der Krankenversicherungspflicht und dürfen sich privat versichern oder als freiwillig Versicherte in der gestzlichen Krankenversicherung bleiben, auch wenn das Bruttogehalt unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt. Im Zweifel kann die Krankenversicherungspflicht in einem Statusfeststellungsverfahren überprüft werden.

   

Wie hoch ist die Krankenversicherungspflichtgrenze?

Die Krankenversicherungspflichtgrenze - auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt - lässt sich mit obigem Rechner als Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tageswert für die Jahre zwischen 1990 und 2024 ausgeben. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Um der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entgehen, muss allerdings auch das Bruttoeinkommen im folgenden Jahr oberhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze liegen.

   

Weitere Infos zur Versicherungspflichtgrenze

Weitere Seiten zur Krankenversicherungspflicht finden Sie auch unter den oben aufgeführten Links.


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