Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV)

Hier finden Sie die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zur Regelung der Steuerberatergebühren online.




Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gilt für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften und regelt die Vergütung für die steuerberatenden Leistungen.


Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 3Auslagen
§ 4Vereinbarung der Vergütung
§ 5Mehrere Steuerberater
§ 6Mehrere Auftraggeber
§ 7Fälligkeit
§ 8Vorschuß
§ 9Berechnung
Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung
§ 10Wertgebühren
§ 11Rahmengebühren
§ 12Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 13Zeitgebühr
§ 14Pauschalvergütung
Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 15Umsatzsteuer
§ 16Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
§ 17Dokumentenpauschale
§ 18Geschäftsreisen
§ 19Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
§ 20Verlegung der beruflichen Niederlassung
Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 22Gutachten
§ 23Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24Steuererklärungen
§ 25Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 26Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
§ 27Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 28Prüfung von Steuerbescheiden
§ 29Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
§ 30Selbstanzeige
§ 31Besprechungen
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 32Einrichtung einer Buchführung
§ 33Buchführung
§ 34Lohnbuchführung
§ 35Abschlußarbeiten
§ 36Steuerliches Revisionswesen
§ 37Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
§ 38Erteilung von Bescheinigungen
§ 39Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Sechster Abschnitt Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 40Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
§ 41(weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 43(weggefallen)
§ 44Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Siebenter Abschnitt Gerichtliche und andere Verfahren
§ 45Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
§ 46Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 47Anwendung
§ 47aÜbergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
§ 49Inkrafttreten
Anlage 1Tabelle A (Beratungstabelle)
Anlage 2Tabelle B (Abschlusstabelle)
Anlage 3Tabelle C (Buchführungstabelle)
Anlage 4Tabelle D



   

Was wird in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt?

In dieser Verordnung werden unter anderem Regelungen zu Zeitgebühren (§ 13 StBVV ) und Wertgebühren (§ 10 StBVV ) getroffen, welche der Steuerberater für steuerberatende Leistung in Rechnung stellt. Die Wertgebühren werden nach dem Gegenstandswert bemessen und können je nach Rahmengebühr und Gegenstandswert den Tabellen in den Anlagen der Verordnung entnommen werden. Auslagen für Post und Telekommunikation sind in § 16 StBVV festgelegt.


   

Links zur StBVV

Auf der folgenden Seite lassen sich Steuerberaterkosten beispielhaft berechnen.



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