§ 2 Steuerberatervergütungsverordnung - Sinngemäße Anwendung der Verordnung
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Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
Stand: 10.06.2022