§ 3 StBVV

§ 3 Steuerberatervergütungsverordnung - Auslagen


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§ 3 StBVV - Auslagen

(1) Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.

(2) Der Anspruch auf Zahlung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer und auf Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlende Entgelte, der Dokumentenpauschale und der Reisekosten bestimmt sich nach den §§ 15 bis 20.




Stand: 10.06.2022





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