Fahrtkostenzuschuss berechnen
Der Fahrtkostenzuschuss-Rechner berechnet die maximale Höhe für die Pauschalversteuerung, den Nettoanteil, die verbleibenden Werbungskosten sowie den steuerpfl. Lohnanteil.
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Ein Fahrtkostenzuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dieser Fahrtkostenzuschuss ist unter bestimmten Bedingungen steuerlich mit einer Pauschalversteuerung von 15% begünstigt. Zu der pauschalierten Lohnsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer. Der Fahrtkostenzuschuss muss zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn gezahlt werden. Eine Umwandlung von Teilen des Bruttolohns in einen pauschalversteuerten Zuschuss ist nicht zulässig.
Höhe des Fahrtkostenzuschusses
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte darf der Fahrtkostenzuschuss die möglichen Werbungskosten gem. § 9 (1),(2) EStG nicht übersteigen. Die Berechnung der möglichen Werbungskosten entspricht der Kilometerpauschale von 30 Cent für jeden einfachen Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage pro Monat. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auch der Ansatz der tatsächlichen Kosten an Stelle der insgesamt anzusetzenden Entfernungspauschale möglich, wenn diese dadurch überschritten wird. Wird ein PKW genutzt, greift der für die Pauschalen geltende Höchstbetrag von 4.500 Euro nicht. Ist der Fahrtkostenzuschuss höher als die möglichen Werbungskosten, so liegt steuerpflichtiger und sozialbeitragspfl. Arbeitslohn in Höhe der Differenz vor. Gem. § 40 (2) EStG vermindern die pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse die abziehbaren Werbungskosten. Im Innenverhältnis lassen sich die vom Arbeitgeber zu tragende Abgaben durch die Pauschalversteuerung auf den Arbeitnehmer abwälzen.
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Fahrtkostenzuschuss-Rechner
Der Fahrtkostenzuschuss-Rechner berechnet den Höchstbetrag des Fahrtkostenzuschusses für die Pauschalbesteuerung sowie die Steuerlast und den verbleibenden Nettoanteil des Zuschusses. Außerdem wird neben den verbleibenden Werbungskosten gegebenenfalls auch der steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil des Fahrtkostenzuschusses bestimmt. Die online Fahrtkostenzuschuss-Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Fahrtkostenzuschussvorteile für AG und AN
Fahrtkostenzuschüsse sind im Vergleich mit einer Lohnerhöhung sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Abgabensicht interessant. Trägt der Arbeitgeber die Steuerlast für die Lohnsteuerpauschalierung, so ist diese in der Regel geringer als die zu zahlenden Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen, es sei denn der Arbeitgeber ist hiervon befreit, etwa wenn das Gehalt über den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Selbst bei Abwälzung der Abgabenlast auf den Arbeitnehmer verbleibt aus dem pauschalierbaren Brutto-Fahrtkostenzuschuss ein erheblicher Nettoanteil. Für den Arbeitnehmer hat die Minderung der abziehbaren Werbungskosten durch die Pendlerpauschale keine negative steuerliche Auswirkung, wenn er insgesamt mit den Werbungskosten unter dem Pauschbetrag für Arbeitnehmer bleiben würde.
Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse
Es gibt auch Fälle, in denen ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ist. Nach § 3 Nr. 32 EStG ist eine Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber hierfür ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt. Gemäß § 3 Nr. 16 EStG sind die Fahrtkostenerstattungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführungen oder Auswärtstätigkeiten sowie Reisekostenerstattungen ebenso sozialversicherungs- und steuerfrei, soweit sie die Höhe von möglichen Werbungskosten nicht übersteigen. Falls der Fahrtkostenersatz für Reisekosten ermittelt werden soll, kann dieser Fahrtkosten-Rechner verwendet werden.
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