Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und welche Steuererspanis ergibt sich?


Vorteil Entlastungsbetrag

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Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in §24b EStG geregelt. Vor 2015 betrug der Entlastungsbetrag 1.308 Euro. In den Jahren 2020 und 2021 ist der Entlastungsbetrag um 2.100 Euro auf 4.008 Euro angehoben worden. in 2024 beträgt er 4.260 Euro und für jedes weitere Kind 240 Euro. Die steuerlichen Vorteile auf den Nettolohn lassen sich hier online berechnen.


Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Jahr Entlastungsbetrag
2020 4.008 Euro
2021 4.008 Euro
2022 4.008 Euro
2023 4.260 Euro
2024 4.260 Euro

   

Entlastungsbetrag-Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung des Entlastungsbetrages vereinfachend dargestellt vorliegen. Der Freibetrag wird gewährt, wenn die Steuerpflichtigen:
1. alleinstehend sind und
2. mindestens ein Kind zu deren Haushalt gehört,
3. für welches ein Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht.



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Beantragung des Entlastungsbetrages

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird in der Steuerklasse 2 berücksichtigt. Für ein Wechsel in diese Steuerklasse ist ein Antrag beim Finanzamt notwendig. Für zusätzliche Kinder lassen sich die entsprechenden Freibeträge in einem ebenfalls zu beantragenden Lohnsteuerfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Die Anträge können auch bezüglich möglicher Lohnersatzleistungen sinnvoll sein, deren Höhe oftmals vom Nettoentgelt abhängt.

   

Steuerersparnis durch Entlastungsbetrag berechnen

Die Steuerersparnis durch den Entlastungsbetrag ist abhängig vom persönlichen Steuersatz und kann auf dieser Seite online berechnet werden. Geben Sie das zu versteuernde Einkommen und die Anzahl der Kinder ein, welche die Voraussetzungen für den Freiebtrag erfüllen. Für Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag jeweils um ein Zwölftel. Haben die Voraussetungen besipielsweise für das einzige Kind nur 6 Monate vorgelegen, so können Sie bei der Kinderanzahl 0,5 eingeben. Der Freibetrag wird dann halbiert. Falls bei 2 Kindern die Voraussetungen für das 2. Kind nur für 3 Monate vorlagen, so können Sie bei Anzahl der Kinder den Wert 1,25 eintragen. Für die zusätzlichen 240 Euro pro Jahr werden dann nur 60 Euro angesetzt. Berechnet wird die Höhe des Entlastungsbetrages sowie die Steuererspanis. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende-Haftungsausschluss