Körperschaftsteuergesetz - KStG

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Das Körperschaftsteuergesetz ist besonders relevant für Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Unternehmergesellschaft (UG). Diese Kapitalgesellschaften unterliegen neben der Körperschaftsteuer auch der Gewerbesteuer.


Erster Teil Steuerpflicht
§ 1Unbeschränkte Steuerpflicht
§ 1aOption zur Körperschaftsbesteuerung
§ 2Beschränkte Steuerpflicht
§ 3Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
§ 4Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
§ 5Befreiungen
§ 6Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
§ 6aEinkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Zweiter Teil Einkommen Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
§ 7Grundlagen der Besteuerung
§ 8Ermittlung des Einkommens
§ 8aBetriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
§ 8bBeteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
§ 8cVerlustabzug bei Körperschaften
§ 8dFortführungsgebundener Verlustvortrag
§ 9Abziehbare Aufwendungen
§ 10Nichtabziehbare Aufwendungen
§ 11Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
§ 12Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung
§ 13Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
Zweites Kapitel Sondervorschriften für die Organschaft
§ 14Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft
§ 15Ermittlung des Einkommens bei Organschaft
§ 16Ausgleichszahlungen
§ 17Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft
§ 18(weggefallen)
§ 19Steuerabzug bei dem Organträger
Drittes Kapitel Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds
§ 20Schwankungsrückstellungen, Schadenrückstellungen
§ 21Beitragsrückerstattungen
§ 21aDeckungsrückstellungen
Viertes Kapitel Sondervorschriften für Genossenschaften
§ 22Genossenschaftliche Rückvergütung
Dritter Teil Tarif, Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen
§ 23Steuersatz
§ 24Freibetrag für bestimmte Körperschaften
§ 25Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben
§ 26Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
Vierter Teil Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
§ 27Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
§ 28Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
§ 29Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
§ 30Entstehung der Körperschaftsteuer
§ 31Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer
§ 32Sondervorschriften für den Steuerabzug
§ 32aErlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
Fünfter Teil Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 33Ermächtigungen
§ 34Schlussvorschriften
§ 35Sondervorschriften für Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Sechster Teil Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
§ 36Endbestände
§ 37Körperschaftsteuerguthaben und Körperschaftsteuerminderung
§ 38Körperschaftsteuererhöhung
§ 39Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis
§ 40(weggefallen)



   

Körperschaftsteuergesetz

Auch das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet in § 1KStG und § 2KStG zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. In § 8 KStG wird dann auf die Ermittlung des Einkommens eingegangen.


   

Steuersatz und Organschaften im KStG

Der Steuersatz ergibt sich aus § 23 KStG. Dieser beträgt momentan (Stand Okt. 2016) 15 %. Regelungen zur Organschaft finden sich in den §§ 14 - 19 KStG : In Kürze werden wietere Informationen zum Thema Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuergesetz auf dieser Seite dargestellt.



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