Auf dieser Seite finden Sie das Körperschaftsteuergesetz - KStG und Links zu weiteren Steuergesetzen.
Das Körperschaftsteuergesetz ist besonders relevant für Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder die Unternehmergesellschaft (UG). Diese Kapitalgesellschaften unterliegen neben der Körperschaftsteuer auch der Gewerbesteuer.
Auch das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet in § 1KStG und § 2KStG zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. In § 8 KStG wird dann auf die Ermittlung des Einkommens eingegangen.
Der Steuersatz ergibt sich aus § 23 KStG. Dieser beträgt momentan (Stand Okt. 2016) 15 %. Regelungen zur Organschaft finden sich in den §§ 14 - 19 KStG : In Kürze werden wietere Informationen zum Thema Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuergesetz auf dieser Seite dargestellt.