Tabelle mit Steuerfreibeträgen
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht zu Steuerfreibeträgen mit kurzer Erläuterung, weiterführenden Links und Gesetzesverweisen für 2024, 2023 oder 2022
Im deutschen Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Steuerfreibeträgen. Diese werden im Laufe der Zeit ständig vom Gesetzgeber neu angepasst. Infos und Erklärungen etwa zu den Unterschieden zwischen Steuerfreibeträgen und Steuerfreigrenze finden Sie unter den genannten Links.
Steuerfreibetrag-Tabelle
Die nachfolgende Tabelle mit Steuerfreibeträgen soll einen schnellen Überblick der wichtigsten Steuerfreibeträge der letzten Jahre liefern. Sie finden sowohl Links zu tiefergehenden Erläuterungen als auch einen Verweis auf den entpsrechenden Gesetzesparagraphen.
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Steuerfreibeträge in verschiedenen Steuerarten
Steuerfreibeträge \ Steuerjahr | 2024 | 2023 | 2022 | Gesetz |
---|---|---|---|---|
Einkommensteuer | ||||
Altersentlastungsbetrag 65 Jahre im Steuerjahr geworden: % der Einkünfte |
12,8% 608 Euro |
13,6% 646 Euro |
14,4% 684 Euro |
§ 24a EStG |
Arbeitnehmerpauschbetrag Freibetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern | 1.230 Euro | 1.230 Euro | 1.200 Euro | §9a Satz1 Nr.1 EStG |
Ausbildungsfreibetrag für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung | 1.200 Euro | 1.200 Euro | 924 Euro | §33a EStG |
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zuzgl. Erhöhung 240 Euro für jedes weitere Kind | 4.260 Euro | 4.260 Euro | 4.008 Euro | §24b EStG |
Grundfreibetrag für Alleinstehende | *11.784 Euro | 10.908 Euro | 10.347 Euro | §32a EStG |
Grundfreibetrag für Verheiratete | *23.568 Euro | 21.816 Euro | 20.694 Euro | §32a EStG |
Kinderfreibetrag Inklusive Betreuungsfreibetrag | *9.540 Euro | 8.952 Euro | 8.548 Euro | §32 EStG |
Lohnsteuerfreibetrag Individuell zu beantragen | ab 600 Euro | ab 600 Euro | ab 600 Euro | § 39a EStG |
Rabattfreibetrag für verbilligte Waren und Dienstleistungen an Mitarbeiter | 1.080 Euro | 1.080 Euro | 1.080 Euro | §8 (3) EStG |
Sachbezüge Freigrenze | 50 Euro | 50 Euro | 50 Euro | §8 (2) EStG |
Sparerfreibetrag für Alleinstehende und für Verheiratete bei Kapitaleinkünften | 1.000 Euro 2.000 Euro |
1.000 Euro 2.000 Euro |
801 Euro 1.602 Euro |
§ 20 Abs. 9 EStG |
Steuerfreibetrag Rente gesetzl. Rente steuerfreier Anteil bei Start im Steuerjahr | 17% | 17,5% | 18% | § 22 EStG |
Übungsleiterpauschale | 3.000 Euro | 3.000 Euro | 3.000 Euro | § 3 Nr. 26 EStG |
Versorgungsfreibetrag Versorgungsbeginn im Steuerjahr: % Versorgungsbez. |
12,8% 960 Euro 288 Euro |
13,6% 1.020 Euro 306 Euro |
14,4% 1.080 Euro 324 Euro |
§19 EStG |
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer | ||||
Erbschaftsteuerfreibetrag Nach Verhältnis zum Erblasser: Pers. Freib. |
bis 500.000 Euro bis 256.000 Euro |
bis 500.000 Euro bis 256.000 Euro |
bis 500.000 Euro bis 256.000 Euro |
§§16, 17 ErbStG |
Schenkungssteuerfreibetrag Nach Verhältnis zum Schenker alle 10 Jahre | 20.000 |
20.000 |
20.000 |
§16 ErbStG |
Gewerbesteuer | ||||
Gewerbesteuerfreibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften | 24.500 Euro | 24.500 Euro | 24.500 Euro | §11 GewStG |
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