Rabattfreibetrag

Hier finden Sie Informationen zum Rabattfreibetrag mit online Berechnung.


Rabattfreibetragsberechnung

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Der Rabattfreibetrag kommt in Betracht, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Waren oder Dienstleistungen verbilligt oder unentgeltlich überlässt, welche er auch für seine Kunden herstellt oder erbringt. Der Rabattfreibetrag wird nicht gewährt, wenn die Waren oder Dienstleistungen nur oder überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt werden oder von einem Dritten, also nicht dem Arbeitgeber, bezogen werden. Der Erhalt von Rabatten auf Waren oder Dienstleistungen stellt in der Regel einen steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil dar.



   

Höhe des Rabattfreibetrags

Die vergünstigten Waren oder Dienstleistungen werden zunächst mit einem Wert von 96% des ortsüblichen Endpreises bewertet, um nach Abzug der Zuzahlung des Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil des Sachbezuges zu bestimmen. Für einen geldwerten Vorteil des eigenen Arbeitgebers kann der Rabattfreibetrag in Anspruch genommen werden. Der Rabattfreibetrag ist ebenfalls ein Jahresfrebetrag und mindert den geldwerten Vorteil bis zur Höhe von 1.080 Euro unter den Voraussetzungen des §8 (3) EStG.



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Rabattfreibetrag-Berechnung

Die Höhe des geldwerten Vorteils abzüglich des Rabattfreibetrags lässt sich online berechnen. Es erfolgt dabei auch eine Prüfung, ob in 2024 eine alternative Abrechnung über die monatliche 50 Euro Freigrenze (50 Euro vor 2022) für Sachbezüge in Betracht kommt. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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