Wie hoch ist die Kirchensteuer für 2023 oder 2024?

Hier finden Sie Informationen zur Kirchensteuer und einen Kirchensteuer-Rechner, mit dem die Kirchensteuerersparnis bei einem Austritt aus der Kirche berechnet werden kann.


Kirchensteuer-Rechner

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Kirchensteuer bei der Lohnberechnung

 
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Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich in der Regel an der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer und einem länderabhängigen Prozentsatz (8% oder 9%). Die Kirchensteuerpflicht resultiert aus einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie der Eigenschaft, ein Mitglied - etwa durch Taufe - der jeweiligen Kirche zu sein. Das Datum des Kircheneintritts oder des Kirchenaustritts wird von den Gemeinden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale an die ELStAM-Datenbank der Finanzämter übermittelt. Die Staatsangehörigkeit des Kirchenmitglieds spielt für die Kirchensteuerpflicht keine Rolle.


   

Kirchensteuerermittlung online

Die gezahlte Kirchensteuer ist im Gegensatz zum Solidaritätszuschlag als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abzugsfähig. Bei der Berechnung der Kirchensteuer kann daher im Einkommensteuerrechner für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, dass die Kirchensteuer im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abgezogen wird. Dadurch wird der Steueraufwand bzw. die Steuerersparnis bei Kirchenaustritt geringfügig abgemildert. Wird die Option zur Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit nicht gewählt, berechnet der Kirchensteuerrechner die Ersparnis, die entsteht, wenn die Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung (versehentlich) nicht berücksichtigt wird. Der Kirchensteuerrechner geht bei der Zusammenveranlagung außerdem vereinfachend davon aus, dass beide Ehegatten kirchensteuerpflichtig sind. Zudem lässt sich mit einem weiteren Rechner die Höhe der Kirchensteuer im Rahmen der Lohnabrechnung online ermitteln. Die Berechnungen auf dieser Seite stellen nur einen Überblick zur Ermittlung der Kirchensteuer dar. Für die Richtigkeit der Ergebnisse kann keine Haftung übernommen werden.



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Kirchensteuersätze in den einzelnen Bundesländern

Wie der nachfolgenden Tabelle entnommen werden kann, beträgt der Kirchensteuersatz in den Bundesländern in der Regel 9%. Nur in Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz 8%.


Bundesland Kirchensteuersatz
Baden-Württemberg 8%
Bayern 8%
Berlin 9%
Brandenburg 9%
Bremen 9%
Bremerhaven 9%
Hamburg 9%
Hessen 9%
Mecklenburg-Vorpommern 9%
Niedersachsen 9%
Nordrhein-Westfalen 9%
Rheinland-Pfalz 9%
Saarland 9%
Sachsen 9%
Sachsen-Anhalt 9%
Schleswig-Holstein 9%
Thüringen 9%



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Beispiel der steuerlichen Auswirkungen bei Kirchenaustriit

Um die Auswirkungen der Kirchensteuer und deren Wegfall anschaulich zu machen, betrachten wir ein Beispiel mit einem Arbeitnehmer in Berlin, der 2024 ein zu versteuerndes Einkommen vor Abzug der KiSt von 80.000 Euro hat. Berlin erhebt einen Kirchensteuersatz von 9%. Die steuerlichen Auswirkungen eines Kirchenaustritts werden im Beispiel detailliert dargestellt und die Ersparnisse berechnet.

Ausgangslage 2024
Zu versteuerndes Einkommen vor KiSt: 80.000 Euro
Kirchensteuersatz Berlin: 9%
Solidaritätszuschlag: 5,5% der Einkommensteuer
Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer: Als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar

Berechnung der Steuern für 2024
Einkommen vor KiSt-Abzug: 80.000,00 Euro
Bemessungsgrundlage Steuerberechnung 78.008,57 Euro (80.000 Euro abzgl. KiSt)
Einkommensteuer: 22.127,00 Euro
Solidaritätszuschlag: 615,34 Euro
Kirchensteuer: 1.991,43 Euro
Steuer gesamt: 24.733,77 Euro
Verbleibender Nettobetrag: 53.274,23 Euro
Durchschnittl. Steuersatz: 31,71 %
Gegenrechnung ohne Kirchensteuer:
Bemessungsgrundlage Steuerberechnung: 80.000,00 Euro
Einkommensteuer:22.963,00 Euro
Solidaritätszuschlag: 714,83 Euro
Kirchensteuer: 0,00 Euro
Steuer gesamt: 23.677,83 Euro
Steuerersparnis bei Kirchenaustritt: 1.055,94 Euro


Wie hoch ist die Steuerbelastung, wenn die Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht wird?

Bemessungsgrundlage Steuerberechnung: 80.000,00 Euro (KiSt wurde hier in der Steuererkl. nicht angegeben.)
Einkommensteuer: 22.963,00 Euro
Solidaritätszuschlag: 714,83 Euro
Kirchensteuer: 2.066,67 Euro
Steuer gesamt: 25.744,50 Euro
Verbleibender Nettobetrag: 54.255,50 Euro
Durchschnittl. Steuersatz: 32,18 %
Steuerersparnis bei Kirchenaustritt: 2.066,67 Euro

In diesem (eher unwahrscheinlichen) Fall wäre die Ersparnis ohne Kirchensteuer mit 2.066,67 Euro also viel höher, als wenn die KiSt als abzugsfähige Sonderausgabe berücksichtigt wird.



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KiSt auf Kapitalerträge

Beim Einbehalt von Kapitalertragsteuer bzw. der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gilt eine besondere Regelung zur Berechnung der Kirchensteuer. Sie können zur Berechnung den folgenden Kapitalertragsteuer-Rechner verwenden.



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Kirchensteuersätze bei Lohnsteuerpauschalierung

Bei der Lohnsteuerpauschalierung hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten, die Kirchensteuer zu ermitteln. Beim Nachweisverfahren wird nur für die Arbeitnehmer Kirchensteuer abgeführt, die kirchensteuerpflichtig sind. Es gelten dann die normalen Kirchensteuersätze.

Im vereinfachten Verfahren wird für alle Arbeitnehmer eine pauschale Kirchensteuer abgeführt. Die Kirchensteuersätze sind je nach Bundesland unterschiedlich. Es gelten die folgenden Pauschalsätze:

4 %: Hamburg
5 %: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
5,5 %: Baden-Württemberg
6 %: Niedersachsen und Schleswig-Holstein
7 %: Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

   

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche austreten möchte, sollte beachten, dass ein Kirchenaustritt nicht sofort steuerliche Wirkung erzielt. In einigen Ländern entfällt die Kirchensteuer im dem Kirchenaustritt folgenden Monat. Dies gilt für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland. In den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder in den neuen Bundesländern tritt die steuerliche Wirkung erst einen Monat später ein.

   

Historische Entwicklung der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer hat eine lange Tradition und geht in ihren Ursprüngen auf das Mittelalter zurück. Mit der Säkularisation und der Trennung von Kirche und Staat wurde die Kirchensteuer als Mittel eingeführt, um die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen sicherzustellen. Sie dient heute der Finanzierung kirchlicher Aufgaben wie der Seelsorge, sozialen Diensten, der Erhaltung von Kirchengebäuden und der Unterstützung internationaler Projekte.

   

Verwaltung und Einzug der Kirchensteuer

Die Verwaltung und der Einzug der Kirchensteuer erfolgt durch die staatlichen Finanzämter. Diese Praxis ist in Deutschland einzigartig und basiert auf Staatskirchenverträgen, die zwischen den einzelnen Bundesländern und den Kirchen abgeschlossen wurden. Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer ein und leiten sie an die Kirchen weiter. Dafür erhalten die Finanzämter eine Verwaltungskostenpauschale, die aus den Kirchensteuereinnahmen bezahlt wird.

   

Verwendung der Kirchensteuermittel

Die Einnahmen aus der Kirchensteuer werden für eine Vielzahl von Zwecken verwendet. Dazu gehören die Bezahlung der Gehälter von Pfarrern und anderen kirchlichen Mitarbeitern, die Finanzierung von Bildungs- und Sozialeinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Altenheimen, sowie die Unterstützung von Entwicklungsprojekten weltweit. Auch kulturelle Veranstaltungen und die Erhaltung historischer Kirchengebäude werden durch die Kirchensteuer finanziert.

   

Kirchenaustritt und seine Folgen

Ein Austritt aus der Kirche muss offiziell erklärt und je nach Bundesland bei verschiedenen Behörden angemeldet werden, etwa beim Standesamt oder Amtsgericht. Nach dem Austritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Dies kann eine deutliche finanzielle Entlastung darstellen, da die Kirchensteuer einen erheblichen Teil der Steuerlast ausmachen kann. Allerdings verlieren die Austretenden auch die Möglichkeit, kirchliche Dienste wie Taufen, Hochzeiten oder kirchliche Beerdigungen in Anspruch zu nehmen.

   

Steuerliche Auswirkungen des Kirchenaustritts

Der Kirchenaustritt kann zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast führen. Die Ersparnis ist abhängig vom individuellen Einkommen und dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Die Kirchensteuer wird prozentual auf die Einkommensteuer erhoben, sodass höheres Einkommen zu höherer Kirchensteuer führt. Durch den Austritt wird dieser Betrag eingespart. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig ist, wodurch sich die tatsächliche Steuerersparnis etwas verringert.

   

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Kirchen

Es gibt Diskussionen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Kirchen. Einige Modelle sehen eine freiwillige Kirchensteuer vor, bei der Mitglieder selbst entscheiden, wie viel sie zahlen möchten. Andere Modelle schlagen vor, die Finanzierung der Kirchen ausschließlich über Spenden zu regeln. Diese Modelle hätten jedoch weitreichende Konsequenzen für die finanzielle Stabilität und die Planungssicherheit der kirchlichen Einrichtungen.

   

Weitere Links und Infos

Die Auswirkungen der Kirchensteuer bei Angestellten können mit diesem Brutto-Netto-Gehaltsrechner berechnet werden. Berechnungen zur Kichensteuer finden Sie außerdem auf diesen Seiten mit Lohnsteuertabellen, Einkommensteuertabellen, Steuertabellen oder diesem Lohnrechner.

Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationen zur Kirchensteuer bei Wikipedia
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland


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Kirchensteuer-Haftungsausschluss