Einkommensteuer-Vorauszahlung

Wie hoch sind die Steuervorauszahlungen und wie lässt sich die Einkommensteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt herabsetzen?


Einkommensteuer-Vorauszahlungen

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Nachfolgend finden Sie Informationen zu den wichtigsten Steuervorauszahlungen in Deutschland. Hierzu zählen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer. Auf der folgenden Seite gibt es eine Übersicht zu Umsatzsteuervorauszahlungen.


   

Was sind Steuervorauszahlungen?

Eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt ist eine Steuerzahlung im voraus. Sie bemisst sich nach der voraussichtlich festzusetzenden Jahressteuer. In der Regel wird zur Abschätzung der Vorauszahlungen der letzte Steuerbescheid als Grundlage verwendet. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gem. §37 EStG in einem Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Bei Abgabe einer Steuererklärung werden die Vorauszahlungen auf die Steuer angerechnet. Ist die vom Finanzamt festgesetzte Steuer höher als die Steuervorauszahlungen, so kommt es zu einer Steuernachzahlung, im anderen Fall zu einer Steuererstattung. Steuervorauszahlungen sichern die Einnahmen des Staates, da das Finanzamt hierdurch frühzeitig auf Zahlungsschwierigkeiten des Steuerpflichtigen reagieren kann. Bei einer Verschlechterung der Einkommensverhältnisse, kann der Steuerpflichtige beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.



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Wann sind die Vorauszahlungstermine?

Gemäß §37 (1) EStG sind die Vorauszahlungstermine für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer der 10. März, 10. Juni, 10. September und der 10. Dezember.
Für die Gewerbesteuer ist eine Vorauszahlung der Steuer gem. § 19 GewStG jeweils bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Die Fälligkeitstermine für Umsatzsteuervorauszahlungen sind immer am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Germäß §18 UStG sind diese Termine bei monatlicher Abgabe jeweils der 10. des Folgemonats.und bei vierteljährlicher Abgabe damit der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Für die monatliche Abgabe kann eine Dauerfristverlängerung für einen Monat beantragt werden. Hierzu ist eine sogenannte 1/11-Vorauszahlung zu leisten.

   

Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Nach §37 (2) EStG bemessen sich die Vorauszahlungen nach der Höhe der Einkommensteuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. In der Berechnung bleiben allerdings einige Abzüge unberücksichtigt. Die Höhe der Einkommensteuer­vorauszahlungen muss jährlich mindestens 400 Euro bzw. 100 Euro pro Vorauszahlungszeitpunkt betragen, ansonsten werden keine Steuer-Vorauszahlungen festgesetzt.

Selbständige können auf dieser Seite die Einkommensteuer­vorauszahlungen online berechnen. Geben Sie hierzu das Jahr der letzten Veranlagung sowie das maßgebende Einkommen ein. Berechnet werden daraufhin Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Jahreswerte werden für eine Abschätzung der ESt-Vorauszahlungen auf das Quartal umgerechnet. Alle Vorauszahlungs­berechnungen erfolgen ohne Gewähr.

Für Arbeitnehmer berechnet der Arbeitgeber die Steuervorauszahlung in Form der einzubehaltenen Lohnsteuer und führt diese an das Finanzamt ab. Auch hier erfolgt bei Abgabe einer Steuererklärung eine Anrechnung der Lohnsteuer-Vorauszahlung auf die festgesetzte Einkommensteuer. Hat ein Arbeitnehmer weitere Einkünfte oder ist der Ehegatte selbstständig, so können auch trotz erfolgter Lohnsteuer-Vorauszahlungen vom Finanzamt Einkommensteuer­vorauszahlungen festgesetzt werden.

   

Wer muss Steuervorauszahlungen leisten?

Steuervorauszahlungen müssen von Steuerpflichtigen geleistet werden, deren festgesetzte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer eine bestimmte Höhe überschreitet. Einkommensteuervorauszahlungen leisten slbständige Gewerbetreibende, Freiberufler oder Personengesellschaften. Dazu gehören vor allem selbstständige Gewerbetreibende, Freiberufler und Personengesellschaften. Gewerbesteuervorauszahlungen zahlen hauptsächlich Gewerbetreibende, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, aber keine Freiberufler. Körperschaftsteuervorauszahlungen leisten zumeist Kapitalgesellschaften und neuerdings auch Personengesellschachften die zur Körperschaftbesteuerung optiert haben.

   

Was passiert bei verspäteter Vorauszahlung?

Wenn Steuervorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, können Säumniszuschläge und Mahngebühren anfallen. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten.

   

Kann die Einkommensteuer-Vorauszahlung reduziert werden?

Ein Steuervorauszahlungsbescheid steht gem. §164 (1) AO stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet, dass er jederzeit durch einen Herabsetzungsantrag geändert werden kann. Hierzu ist dem Finanzamt die veränderte Einkommenssituation glaubhaft zu machen. Aus diesem Grund sollte dem Herabsetzungsantrag die Berechnung des zu versteuernden Einkommens und eine Begründung der veränderten Einkommenssituation beigefügt werden.

   

Könn Steuervorauszahlungen gestundet oder ausgesetzt werden?

In begründeten Fällen, wie etwa finanziellen Schwierigkeiten, können Steuerpflichtige einen Antrag auf Stundung oder Aussetzung der Steuervorauszahlungen stellen. Hierzu ist ein Stundungsanrtag beim Finanzamt beim Finanzamt mit entsprechender Begründung notwendig. Außerdem darf der Anspruch gem. §222 AO durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen.


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Steuervorauszahlung-Haftungsausschluss