Hier finden Sie das Gesestz für den Solidarotätszuschlag online mit einigen Erläuterungen und Links zur Berechnung des Solis.
Solidaritätzzuschlagsgesetz ist ein sehr kurzes Gesetz und besthet lediglich aus 6 Paragraphen. Der Solidaritätzzuschlag wurde über das Solidaritätszuschlaggesetz (SolzG) hauptsächlich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt.
§ 1 | Erhebung eines Solidaritätszuschlags |
§ 2 | Abgabepflicht |
§ 3 | Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung |
§ 4 | Zuschlagsatz |
§ 5 | Doppelbesteuerungsabkommen |
§ 6 | Anwendungsvorschrift |
In §1 SolzG ist die Erhebung als Ergänzungsabgabe zur Einkommenstuer und Körperschaftsteuer geregelt. Daraus ergibt sich, dass der Soli auch auf die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer zu erheben ist, wobei für die Berechnung aus der Einkommensteuer eine Freigrenze zu berücksichtigen ist (§3 SolzG ). Die Höhe des Solis ergibt sich aus § 4 SolzG.