§ 5 Solidaritätszuschlaggesetz - Doppelbesteuerungsabkommen
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Werden auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes erhobene Steuern vom Einkommen ermäßigt, so ist diese Ermäßigung zuerst auf den Solidaritätszuschlag zu beziehen.
Stand: 08.12.2022