Kilometerpauschale
Hier gibt es Infos zur Kilometerpauschale und einen kostenlosen Kilometerpauschalenrechner für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Dienstreisen.
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Im Zusammenhang mit dem Begriff Kilometerpauschalen lassen sich folgende Pauschalen unterscheiden.
Die erste Kilometerpauschale, auch Pendlerpauschale genannt, beträgt 30 Cent pro Entfernungskilometer und betrifft die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Es gilt also nur die einfache Entfernung ohne Rückfahrt. In den Jahren 2021 bis 2026 soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben werden.
Die zweite Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen und beträgt 20 Cent (Motorrad) oder 30 Cent (Pkw) für jeden zuückgelegten Kilometer. Alternativ lässt sich hierfür mit entsprechenden Nachweisen ein individueller Kilometersatz berechnen.
Beide Pauschalen sowie der der individuelle Kilometersatz können auf dieser Seite online berechnet werden. Hier finden Sie außerdem einen Firmenwagenrechner, mit dem ein Vergleich zwischen 1% Regelung und Fahrtenbuchmethode durchgeführt werden kann. Falls Sie einen Fahrtkostenrechner für die steuerfreie Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber suchen, schauen Sie auch hier auf der Seite zum Kilometergeld. Für die Berechnung der Pkw-Steuern lässt sich ein Kfz-Steuer-Rechner verwenden.
Kilometerpauschale 2022-2025
Jahr | Pendlerpausch. bis 20 km | Pendlerpausch. ab 21.km | Dienstreise PKW pro km |
---|---|---|---|
2022 | 0,30 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
2023 | 0,30 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
2024 | 0,30 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
2025 | *0,30 Euro | *0,38 Euro | 0,30 Euro |
Km-Pauschale Wohnung-Arbeitsstätte berechnen
Unter Kilometerpauschale - abgekürzt: km-Pauschale - wird hier zum einen die Entfernungspauschale verstanden, welche für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten steuermindernd angesetzt werden kann. Diese Kilometerpauschale wird grundsätzlich mit 30 Cent pro vollen Entfernungskilometer unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt und ist jährlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Begrenzung greift allerdings nicht bei Nutzung eines PKW. Auch können bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden, falls diese höher sind als die Kilometerpauschale.
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Kilometerpauschalen-Berechnung Wohnung-Arbeitsstätte
Mit dem nachfolgenden Fahrtkosten Rechner kann die Kilometerpauschale (Entfernungspauschale, oder Pendlerpauschale) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 2024 und 2023 onlne berechnet werden. Die Kilometerpauschalen lassen sich grundsätzlich auch bei Nutzung eines Firmenwagens bei der Steuer berücksichtigen. Zur Berechnung sind die Entfernungskilometer und Arbeitstage für die Nutzung eines PKW, von öffentlichen oder sonstigen Verkehrsmitteln einzugeben. Oftmals ist es so, dass neben einem PKW für eine weitere Teilstrecke außerdem öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden (Park & Ride). Auch diese Variante lässt sich mit dem Kilometerpauschalen-Rechner berücksichtigen. Bei Flugreisen sind die tatsächlich angefallenen Flugkosten anzusetzen. Der Kilometerpauschalenrechner berechnet auf dieser Grundlage den steuermindernden Betrag. Zu beachten ist, dass sich die berechnete Kilometerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung grundsätzlich nur steuerlich auswirkt, wenn mit den Werbungskosten auch der Werbungskosten-Pauchbetrag (1.000 Euro) überschritten wird. Der Rechner soll nur einen groben Überblick über die Kilometerpauschale geben. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Kilometergeldberechnungen wird nicht übernommen.
Berechnungsbeispiel 2022: Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen mit dem eigenen Pkw 30 km zum nächsten Bahnhof und ab da 100 km mit der Bahn zur Arbeitsstätte. Die kürzeste Entfernung zur Arbeit beträgt 100 km. Die Kosten für die Bahnfahrten betragen (180 Euro x 12 Monate) 2.160 Euro pro Jahr.
Für die Teilstrecke von 30 km mit dem Pkw ergibt sich eine Entfernungspauschale in Höhe von (220 x 30 km x 0,38 Euro) 2.508 Euro.
Die anzusetzende Teilstrecke mit der Bahn beträgt (100 km - 30 km =) 70 km, so dass sich eine Entfernungspauschale von (220 x 70 km x 0,30 Euro + 220 x 50 km x 0,08 Euro) 5.500 Euro ergibt.
Allerdings lässt sich hierfür nur der Höchstbetrag von 4.500 Euro ansetzen, woraus sich dann insgesamt 7.008 Euro als Entfernungspauschale berechnen.
Die Kosten für die Bahnfahrten (2.160 Euro) liegen unterhalb der entsprechenden Entfernungspauschale und werden daher nicht berücksichtigt.
Zu den Änderungen ab 2021 schauen Sie auch im BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2021.
Pauschalen bei Dienstreisen
Die Kilometerpauschale bei Dienstreisen beträgt für Kraftwagen 0,30 Euro pro zurückgelegten Kilometer und für Motorräder, Motorroler, Mopeds oder Mofas 0,20 Euro pro Kilometer. Seit 2014 sind die Pauschalen für Fahrräder und die Mitnahme von Personen entfallen. Die auf einer Dienstreise entstandenen Fahrtkosten können für steuerliche Zwecke zur Vereinfachung nach diesen Kilometerpauschalen berechnet und angesetzt werden. Alternativ können die mit dem Kraftfahrzeug tatsächlich entstandenen Kosten mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch und entsprechenden Belegen nachgewiesen werden. Werden auf einer Dienstreise öffentliche Verkehrsmittel genutzt, so gilt die Kilometerpauschale nicht. Zur Berücksichtigung in diesem Fall müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen und angesetzt werden. Die mit dem Kraftfahrzeug entstandenen Fahrtkosten können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Werden die Kosten nicht ersetzt, so lassen sie sich in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bzw. Reisekosten steuermindernd von der Steuer absetzen. Die Kilometerpauschale für Dienstreisen kann auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden.
Kilometerpauschalenoptimierung
Durch die Möglichkeit, die höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzusetzen, besteht ein Gestaltungsspielraum. So kann es unter Umständen günstig sein, eine Jahreskarte für das aktuelle und das folgende Jahr innerhalb eines Jahres (wegen §11 EStG vor dem 20.12. des betreffenden Steuerjahres) zu kaufen. Die so entstandenen (doppelten) Kosten können dann gegebenenfalls im aktuellen Jahr angesetzt werden, während im Folgejahr die Kilometerpauschale angesetzt wird. Fragen Sie zu Details einen Steuerberater.
Individueller Kilometersatz bei Dienstreisen
Anstelle der Kilometerpauschale kann für Dienstreisen auch ein individueller Kilometersatz verwendet werden. Der individuelle Kilometersatz ist anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches sowie der entsprechenden Belege nachzuweisen. Als Kfz-Kosten lassen sich hierbei unter anderem die Kfz-Steuer, Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung, Kfz-Abschreibung, Benzinkosten, Reparaturen oder Kosten für den Pflegedienst usw. ansetzen. In Relation der Kfz-Kosten zu den gefahrenen Kilometern lässt sich dann der individuelle Kilometersatz ermitteln und mit der Kilometerpauschale vergleichen. Zur Berechnung können Sie den Kilometersatz-Rechner auf dieser Seite verwenden. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.
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