Spesen abrechnen 2023 oder 2024
Informationen zu den Spesen in Deutschland für 2024 mit kostenloser online Spesenabrechnung.
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Unter Spesen sollen auf dieser Seite die Aufwendungen verstanden werden, welche ein Arbeitnehmer oder Selbständiger im Rahmen seiner Reisetätigkeit getragen hat. Zu den Spesen zählen demnach Reisekosten, wie etwa der Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Fahrtkosten oder Reisenebenkosten.
Spesen abrechnen
Die Spesenabrechnung auf dieser Seite ist in die Spesenarten Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten unterteilt. Für die ersten 3 genannten Spesenarten gelten steuerlich anerkannte pauschale Spesensätze. In der Online Spesenabrechnung für Deutschland werden diese Pauschalen berücksichtigt. Vereinbarungen über den Ersatz der Spesen können allerdings von den verwendeten Pauschalen abweichen. Für Ausalndsreisen können auch die entsprechenden Spesensätze für das jeweilige Reiseland vorgegeben werden. Übersichten für die Reisekosten bei Auslandsreisen finden Sie weiter unten. Die Spesenabrechnung erfolgt ohne Gewähr.
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Spesensätze
Reisekostenpauschalen AN für Deutschland2022-2024
Spesensatz | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Reise = 24h | 28 Euro | 28 Euro | 28 Euro |
Reise > 8h | 14 Euro | 14 Euro | 14 Euro |
Pro An | 14 Euro | 14 Euro | 14 Euro |
Übernachtung ohne Beleg | 20 Euro | 20 Euro | 20 Euro |
Eigener PKW | 30 Cent | 30 Cent | 30 Cent |
Die Spesen können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Zahlt der Arbeitgeber höhere Spesensätze, so können diese Mehrzahlungen pauschal versteuert werden, soweit sie die Pauschalen um bis zu 100% übersteigen. Nicht vom Arbeitgeber erstattete Spesen lassen sich bei Arbeitnehmern als Werbungskosten (Ausnahme nicht belegte Übernachtungskosten) geltend machen.
Für Auslandsreisen gelten je nach Reiseland abweichende Spesensätze.
Reisekosten bei Auslandsreisen 2018
Reisekosten bei Auslandsreisen 2019
Reisekosten bei Auslandsreisen 2020
Reisekosten bei Auslandsreisen 2021
Reisekosten bei Auslandsreisen 2023
Reisekosten bei Auslandsreisen 2024
Unter Spesen sollen auf dieser Seite die Aufwendungen verstanden werden, welche ein Arbeitnehmer oder Selbständiger im Rahmen seiner Reisetätigkeit getragen hat. Zu den Spesen zählen demnach Reisekosten, wie etwa der Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Fahrtkosten oder Reisenebenkosten.
Tagesspesen
Der Verpflegungsmehraufwand (Tagesspesen) wird unabhängig von den tatsächlichen Verpflegungskosten pauschal in Aufwandsstufen in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise steuerlich berücksichtigt. Der Arbeitgeber darf diese Aufwendungen entsprechend der für die einzelnen Reiseländer geltenden Aufwandspauschalen steuerfrei ersetzen. Genauere Informationen zu den Tagesspesen und zur 3 Monatsfrist gibt es auf dieser Seite zu den Verpflegungspauschalen.
Übernachtungsspesen
Auch die je nach Reiseland unterschiedlichen Übernachtungspauschalen lassen sich alternativ zu den tatsächlichen Übernachtungsaufwendungen steuerfrei und sozialersicherungsfrei durch den Arbeitgeber ersetzen. Sollen die nicht als Spesen ersetzte Übernachtungskosten allerdings in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, dürfen nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Fahrtkosten Spesen
Das pauschale Kilometergeld für den steuerfreien Ersatz der Fahrtkosten mit einem PKW liegt bei 30 Cent. Die tatsächlichen Spesen können allerdings auch in Form eines Kilometersatzes auf Jahresbasis berechnet werden. Hierzu muss dem Arbeitgeber eine enstprechend glaubhaft gemachte Berechnung vorliegen. Bei Selbständigen kann die Kilometerpauschale nur geltend gemacht werden, falls der PKW nicht zum Betriebsvermögen gehört. Ansonsten muss auf die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zurückgegriffen werden.
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