Bewertungsgesetz (BewG)

Bewertungsgesetz (BewG) online mit Erläuterungen




Im Bewertungsgesetz geht es um die Bewertung von Gegenständen oder Leistungen für die Besteuerung. Sehr häufig wird das Bewertungsgesetz im Zusammenhang mit der Ermittlung des Steuerwertes eines Nachlasses oder bei Schenkungen gem. § 12 ErbStG herangezogen.


Erster Teil Allgemeine Bewertungsvorschriften
§ 1Geltungsbereich
§ 2Wirtschaftliche Einheit
§ 3Wertermittlung bei mehreren Beteiligten
§ 3a(weggefallen)
§ 4Aufschiebend bedingter Erwerb
§ 5Auflösend bedingter Erwerb
§ 6Aufschiebend bedingte Lasten
§ 7Auflösend bedingte Lasten
§ 8Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt
§ 9Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert
§ 10Begriff des Teilwerts
§ 11Wertpapiere und Anteile
§ 12Kapitalforderungen und Schulden
§ 13Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
§ 14Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen
§ 15Jahreswert von Nutzungen und Leistungen
§ 16Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
§ 17Geltungsbereich
§ 18Vermögensarten
Erster Abschnitt Einheitsbewertung A. Allgemeines
§ 19Feststellung von Einheitswerten
§ 20Ermittlung des Einheitswerts
§ 21Hauptfeststellung
§ 22Fortschreibungen
§ 23Nachfeststellung
§ 24Aufhebung des Einheitswerts
§ 24aÄnderung von Feststellungsbescheiden
§ 25Nachholung einer Feststellung
§ 26Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten oder Lebenspartnern
§ 27Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
§ 28Erklärungspflicht
§ 29Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen
§ 30Abrundung
§ 31Bewertung von ausländischem Sachvermögen
§ 32Bewertung von inländischem Sachvermögen
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen I. Allgemeines
§ 33Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 34Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
§ 35Bewertungsstichtag
§ 36Bewertungsgrundsätze
§ 37Ermittlung des Ertragswerts
§ 38Vergleichszahl, Ertragsbedingungen
§ 39Bewertungsstützpunkte
§ 40Ermittlung des Vergleichswerts
§ 41Abschläge und Zuschläge
§ 42Nebenbetriebe
§ 43Abbauland
§ 44Geringstland
§ 45Unland
§ 46Wirtschaftswert
§ 47Wohnungswert
§ 48Zusammensetzung des Einheitswerts
§ 48aEinheitswert bestimmter intensiv genutzter Flächen
§ 49(weggefallen)
II. Besondere Vorschriften a) Landwirtschaftliche Nutzung
§ 50Ertragsbedingungen
§ 51Tierbestände
§ 51aGemeinschaftliche Tierhaltung
§ 52Sonderkulturen
b) Forstwirtschaftliche Nutzung
§ 53Umlaufende Betriebsmittel
§ 54Bewertungsstichtag
§ 55Ermittlung des Vergleichswerts
c) Weinbauliche Nutzung
§ 56Umlaufende Betriebsmittel
§ 57Bewertungsstützpunkte
§ 58Innere Verkehrslage
d) Gärtnerische Nutzung
§ 59Bewertungsstichtag
§ 60Ertragsbedingungen
§ 61Anwendung des vergleichenden Verfahrens
e) Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung
§ 62Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
III. Bewertungsbeirat, Gutachterausschuß
§ 63Bewertungsbeirat
§ 64Mitglieder
§ 65Aufgaben
§ 66Geschäftsführung
§ 67Gutachterausschuß
C. Grundvermögen I. Allgemeines
§ 68Begriff des Grundvermögens
§ 69Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
§ 70Grundstück
§ 71Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
II. Unbebaute Grundstücke
§ 72Begriff
§ 73Baureife Grundstücke
III. Bebaute Grundstücke a) Begriff und Bewertung
§ 74Begriff
§ 75Grundstücksarten
§ 76Bewertung
§ 77Mindestwert
b) Verfahren 1. Ertragswertverfahren
§ 78Grundstückswert
§ 79Jahresrohmiete
§ 80Vervielfältiger
§ 81Außergewöhnliche Grundsteuerbelastung
§ 82Ermäßigung und Erhöhung
2. Sachwertverfahren
§ 83Grundstückswert
§ 84Bodenwert
§ 85Gebäudewert
§ 86Wertminderung wegen Alters
§ 87Wertminderung wegen baulicher Mängel und Schäden
§ 88Ermäßigung und Erhöhung
§ 89Wert der Außenanlagen
§ 90Angleichung an den gemeinen Wert
IV. Sondervorschriften
§ 91Grundstücke im Zustand der Bebauung
§ 92Erbbaurecht
§ 93Wohnungseigentum und Teileigentum
§ 94Gebäude auf fremdem Grund und Boden
D. Betriebsvermögen
§ 95Begriff des Betriebsvermögens
§ 96Freie Berufe
§ 97Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
§ 98(weggefallen)
§ 98a(weggefallen)
§ 99Betriebsgrundstücke
(XXXX) §§ 100 bis 102(weggefallen)
§ 103Schulden und sonstige Abzüge
§ 104(weggefallen)
(XXXX) §§ 105 bis 108(weggefallen)
§ 109Bewertung
§ 109a(weggefallen)
Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und Ermächtigungen
(XXXX) §§ 110 bis 120(weggefallen)
§ 121Inlandsvermögen
§ 121aSondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964
§ 122Besondere Vorschriften für Berlin (West)
§ 123Ermächtigungen
§ 124(weggefallen)
Dritter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet A. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§ 125Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§ 126Geltung des Ersatzwirtschaftswerts
§ 127Erklärung zum Ersatzwirtschaftswert
§ 128Auskünfte, Erhebungen, Mitteilungen, Abrundung
B. Grundvermögen
§ 129Grundvermögen
§ 129aAbschläge bei Bewertung mit einem Vielfachen der Jahresrohmiete
§ 130Nachkriegsbauten
§ 131Wohnungseigentum und Teileigentum, Wohnungserbbaurecht und Teilerbbaurecht
§ 132Fortschreibung und Nachfeststellung der Einheitswerte 1935
§ 133Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1935
C. Betriebsvermögen
(XXXX) §§ 134 bis 136(weggefallen)
§ 137Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
Vierter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 A. Allgemeines
§ 138Feststellung von Grundbesitzwerten
§ 139Abrundung
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
§ 140Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 141Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
§ 142Betriebswert
§ 143Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils
§ 144Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts
C. Grundvermögen I. Unbebaute Grundstücke
§ 145Unbebaute Grundstücke
II. Bebaute Grundstücke
§ 146Bebaute Grundstücke
§ 147Sonderfälle
§ 148Erbbaurecht
§ 148aGebäude auf fremdem Grund und Boden
§ 149Grundstücke im Zustand der Bebauung
§ 150Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
Fünfter Abschnitt Gesonderte Feststellungen
§ 151Gesonderte Feststellungen
§ 152Örtliche Zuständigkeit
§ 153Erklärungspflicht, Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist
§ 154Beteiligte am Feststellungsverfahren
§ 155Rechtsbehelfsbefugnis
§ 156Außenprüfung
Sechster Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 A. Allgemeines
§ 157Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen I. Allgemeines
§ 158Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 159Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen
§ 160Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
§ 161Bewertungsstichtag
§ 162Bewertung des Wirtschaftsteils
§ 163Ermittlung der Wirtschaftswerte
§ 164Mindestwert
§ 165Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert
§ 166Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Liquidationswert
§ 167Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils
§ 168Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
II. Besonderer Teil a) Landwirtschaftliche Nutzung
§ 169Tierbestände
§ 170Umlaufende Betriebsmittel
b) Forstwirtschaftliche Nutzung
§ 171Umlaufende Betriebsmittel
§ 172Abweichender Bewertungsstichtag
c) Weinbauliche Nutzung
§ 173Umlaufende Betriebsmittel
d) Gärtnerische Nutzung
§ 174Abweichende Bewertungsverhältnisse
e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
§ 175Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
C. Grundvermögen I. Allgemeines
§ 176Grundvermögen
§ 177Bewertung
II. Unbebaute Grundstücke
§ 178Begriff der unbebauten Grundstücke
§ 179Bewertung der unbebauten Grundstücke
III. Bebaute Grundstücke
§ 180Begriff der bebauten Grundstücke
§ 181Grundstücksarten
§ 182Bewertung der bebauten Grundstücke
§ 183Bewertung im Vergleichswertverfahren
§ 184Bewertung im Ertragswertverfahren
§ 185Ermittlung des Gebäudeertragswerts
§ 186Rohertrag des Grundstücks
§ 187Bewirtschaftungskosten
§ 188Liegenschaftszinssatz
§ 189Bewertung im Sachwertverfahren
§ 190Ermittlung des Gebäudesachwerts
§ 191Wertzahlen
IV. Sonderfälle
§ 192Bewertung in Erbbaurechtsfällen
§ 193Bewertung des Erbbaurechts
§ 194Bewertung des Erbbaugrundstücks
§ 195Gebäude auf fremdem Grund und Boden
§ 196Grundstücke im Zustand der Bebauung
§ 197Gebäude und Gebäudeteile für den Zivilschutz
V. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
§ 198Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
D. Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen
§ 199Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens
§ 200Vereinfachtes Ertragswertverfahren
§ 201Ermittlung des Jahresertrags
§ 202Betriebsergebnis
§ 203Kapitalisierungsfaktor
Siebenter Abschnitt Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 A. Allgemeines
§ 218Vermögensarten
§ 219Feststellung von Grundsteuerwerten
§ 220Ermittlung der Grundsteuerwerte
§ 221Hauptfeststellung
§ 222Fortschreibungen
§ 223Nachfeststellung
§ 224Aufhebung des Grundsteuerwerts
§ 225Änderung von Feststellungsbescheiden
§ 226Nachholung einer Feststellung
§ 227Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen
§ 228Erklärungs- und Anzeigepflicht
§ 229Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen
§ 230Abrundung
§ 231Abgrenzung von in- und ausländischem Vermögen
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen I. Allgemeines
§ 232Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
§ 233Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen
§ 234Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
§ 235Feststellungszeitpunkt
§ 236Bewertungsgrundsätze
§ 237Bewertung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
§ 238Zuschläge zum Reinertrag
§ 239Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
§ 240Kleingartenland und Dauerkleingartenland
II. Besondere Vorschriften a) Landwirtschaftliche Nutzung
§ 241Tierbestände
b) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
§ 242Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen
C. Grundvermögen I. Allgemeines
§ 243Begriff des Grundvermögens
§ 244Grundstück
§ 245Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen für den Zivilschutz
II. Unbebaute Grundstücke
§ 246Begriff der unbebauten Grundstücke
§ 247Bewertung der unbebauten Grundstücke
III. Bebaute Grundstücke
§ 248Begriff der bebauten Grundstücke
§ 249Grundstücksarten
§ 250Bewertung der bebauten Grundstücke
§ 251Mindestwert
§ 252Bewertung im Ertragswertverfahren
§ 253Ermittlung des kapitalisierten Reinertrags
§ 254Rohertrag des Grundstücks
§ 255Bewirtschaftungskosten
§ 256Liegenschaftszinssätze
§ 257Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts
§ 258Bewertung im Sachwertverfahren
§ 259Ermittlung des Gebäudesachwerts
§ 260Wertzahlen
IV. Sonderfälle
§ 261Erbbaurecht
§ 262Gebäude auf fremdem Grund und Boden
V. Ermächtigungen
§ 263Ermächtigungen
Dritter Teil Schlussbestimmungen
§ 264Bekanntmachung
§ 265Anwendungsvorschriften
§ 266Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils
Anlage 2Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit
Anlage 3Mietwohngrundstücke Vervielfältiger
Anlage 4Gemischtgenutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil an der Jahresrohmiete bis zu 50 v. H. Vervielfältiger
Anlage 5Gemischtgenutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil an der Jahresrohmiete von mehr als 50 v. H. Vervielfältiger
Anlage 6Geschäftsgrundstücke Vervielfältiger
Anlage 7Einfamilienhäuser Vervielfältiger
Anlage 8Zweifamilienhäuser Vervielfältiger
Anlage 9(weggefallen)
(XXXX) Anlagen 10 bis 13(weggefallen)



   

Was wird im BewG geregelt?

Im Bewertungsgesetz werden Bewertungsverfahren und deren Anwendungsgebiete geregelt. Als Beispiele gelten der gemeine Wert (§ 9 BewG ) als Verkaufspreis, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann, der Teilwert (§ 10 BewG ) oder der Steuerbilanzwert (§ 109 BewG ).


   

Bewertung von Grundstücken

Die Bewertung von Grundvermögen ist in Abschnitt C geregelt. Das Ertragswertverfahren findet sich in den §§78 ff BewG und das Sachwertverfahren in den §§83 ff BewG. Diese beiden Bewertungsverfahren sind unter anderem wichtig für das Erbschaftsteuerrecht. Ab §95 BewG finden sich Paragraphen zur Bewertung von Betriebsvermögen.



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