§ 62 Bewertungsgesetz - Arten und Bewertung der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
Sie sind hier.
e) Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung
(1) Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung gehören insbesondere
(2) Für die Arten der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung werden im vergleichenden Verfahren abweichend von § 38 Abs. 1 keine Vergleichszahlen, sondern unmittelbare Vergleichswerte ermittelt.