Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften |
§ 1 | Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe |
§ 2 | Aufgaben der Jugendhilfe |
§ 3 | Freie und öffentliche Jugendhilfe |
§ 4 | Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe |
§ 4a | Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung |
§ 5 | Wunsch- und Wahlrecht |
§ 6 | Geltungsbereich |
§ 7 | Begriffsbestimmungen |
§ 8 | Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
§ 8a | Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung |
§ 8b | Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
§ 9 | Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen |
§ 9a | Ombudsstellen |
§ 10 | Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen |
§ 10a | Beratung |
Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
§ 11 | Jugendarbeit |
§ 12 | Förderung der Jugendverbände |
§ 13 | Jugendsozialarbeit |
§ 13a | Schulsozialarbeit |
§ 14 | Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
§ 15 | Landesrechtsvorbehalt |
Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie |
§ 16 | Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie |
§ 17 | Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung |
§ 18 | Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts |
§ 19 | Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder |
§ 20 | Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen |
§ 21 | Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht |
Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege |
§ 22 | Grundsätze der Förderung |
§ 22a | Förderung in Tageseinrichtungen |
§ 23 | Förderung in Kindertagespflege |
§ 24 | Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege |
§ 24a | Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder |
§ 25 | Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern |
§ 26 | Landesrechtsvorbehalt |
Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung |
§ 27 | Hilfe zur Erziehung |
§ 28 | Erziehungsberatung |
§ 29 | Soziale Gruppenarbeit |
§ 30 | Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer |
§ 31 | Sozialpädagogische Familienhilfe |
§ 32 | Erziehung in einer Tagesgruppe |
§ 33 | Vollzeitpflege |
§ 34 | Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform |
§ 35 | Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung |
Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
§ 35a | Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung |
Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche |
§ 36 | Mitwirkung, Hilfeplan |
§ 36a | Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung |
§ 36b | Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang |
§ 37 | Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie |
§ 37a | Beratung und Unterstützung der Pflegeperson |
§ 37b | Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege |
§ 37c | Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie |
§ 38 | Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen |
§ 39 | Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen |
§ 40 | Krankenhilfe |
Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige |
§ 41 | Hilfe für junge Volljährige |
§ 41a | Nachbetreuung |
Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
§ 42 | Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen |
§ 42a | Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise |
§ 42b | Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher |
§ 42c | Aufnahmequote |
§ 42d | Übergangsregelung |
§ 42e | Berichtspflicht |
§ 42f | Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung |
Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen |
§ 43 | Erlaubnis zur Kindertagespflege |
§ 44 | Erlaubnis zur Vollzeitpflege |
§ 45 | Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung |
§ 45a | Einrichtung |
§ 46 | Prüfung vor Ort und nach Aktenlage |
§ 47 | Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen |
§ 48 | Tätigkeitsuntersagung |
§ 48a | Sonstige betreute Wohnform |
§ 49 | Landesrechtsvorbehalt |
Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren |
§ 50 | Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten |
§ 51 | Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind |
§ 52 | Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz |
Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen |
§ 52a | Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen |
§ 53 | Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht |
§ 53a | Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern |
§ 54 | Anerkennung als Vormundschaftsverein |
§ 55 | Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts |
§ 56 | Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt |
§ 57 | Mitteilungspflichten des Jugendamts |
§ 58 | Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister |
Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden |
§ 59 | Beurkundung |
§ 60 | Vollstreckbare Urkunden |
Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten |
§ 61 | Anwendungsbereich |
§ 62 | Datenerhebung |
§ 63 | Datenspeicherung |
§ 64 | Datenübermittlung und -nutzung |
§ 65 | Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe |
§ 66 | (weggefallen) |
§ 67 | (weggefallen) |
§ 68 | Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft |
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe |
§ 69 | Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter |
§ 70 | Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts |
§ 71 | Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss |
§ 72 | Mitarbeiter, Fortbildung |
§ 72a | Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen |
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit |
§ 73 | Ehrenamtliche Tätigkeit |
§ 74 | Förderung der freien Jugendhilfe |
§ 74a | Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder |
§ 75 | Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe |
§ 76 | Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben |
§ 77 | Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen |
§ 78 | Arbeitsgemeinschaften |
Dritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung |
§ 78a | Anwendungsbereich |
§ 78b | Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts |
§ 78c | Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen |
§ 78d | Vereinbarungszeitraum |
§ 78e | Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen |
§ 78f | Rahmenverträge |
§ 78g | Schiedsstelle |
Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung |
§ 79 | Gesamtverantwortung, Grundausstattung |
§ 79a | Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe |
§ 80 | Jugendhilfeplanung |
§ 81 | Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen |
Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben |
§ 82 | Aufgaben der Länder |
§ 83 | Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung |
§ 84 | Jugendbericht |
Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit |
§ 85 | Sachliche Zuständigkeit |
Zweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen |
§ 86 | Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern |
§ 86a | Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige |
§ 86b | Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder |
§ 86c | Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel |
§ 86d | Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden |
Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben |
§ 87 | Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
§ 87a | Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung |
§ 87b | Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren |
§ 87c | Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58 |
§ 87d | Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen |
§ 87e | Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung |
Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland |
§ 88 | Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland |
Vierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche |
§ 88a | Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche |
Dritter Abschnitt Kostenerstattung |
§ 89 | Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt |
§ 89a | Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege |
§ 89b | Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen |
§ 89c | Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung |
§ 89d | Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise |
§ 89e | Schutz der Einrichtungsorte |
§ 89f | Umfang der Kostenerstattung |
§ 89g | Landesrechtsvorbehalt |
§ 89h | Übergangsvorschrift |
Achtes Kapitel Kostenbeteiligung Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung |
§ 90 | Pauschalierte Kostenbeteiligung |
Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen |
§ 91 | Anwendungsbereich |
§ 92 | Ausgestaltung der Heranziehung |
§ 93 | Berechnung des Einkommens |
§ 94 | Umfang der Heranziehung |
Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen |
§ 95 | Überleitung von Ansprüchen |
§ 96 | (weggefallen) |
Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften |
§ 97 | Feststellung der Sozialleistungen |
§ 97a | Pflicht zur Auskunft |
§ 97b | (weggefallen) |
§ 97c | Erhebung von Gebühren und Auslagen |
Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik |
§ 98 | Zweck und Umfang der Erhebung |
§ 99 | Erhebungsmerkmale |
§ 100 | Hilfsmerkmale |
§ 101 | Periodizität und Berichtszeitraum |
§ 102 | Auskunftspflicht |
§ 103 | Übermittlung |
Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften |
§ 104 | Bußgeldvorschriften |
§ 105 | Strafvorschriften |
Elftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 106 | Einschränkung eines Grundrechts |
§ 108 | Übergangsregelung |