§ 74a SGB 8

§ 74a Sozialgesetzbuch 8 - Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder


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§ 74a SGB 8 - Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder

Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht. Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden. Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.


Stand: 21.12.2022





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