Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung
§ 3 Auslagen
§ 4 Vereinbarung der Vergütung
§ 5 Mehrere Steuerberater
§ 6 Mehrere Auftraggeber
§ 7 Fälligkeit
§ 8 Vorschuß
§ 9 Berechnung
Zweiter Abschnitt Gebührenberechnung
§ 10 Wertgebühren
§ 11 Rahmengebühren
§ 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 13 Zeitgebühr
§ 14 Pauschalvergütung
Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 15 Umsatzsteuer
§ 16 Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
§ 17 Dokumentenpauschale
§ 18 Geschäftsreisen
§ 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
§ 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung
Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 22 Gutachten
§ 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 Steuererklärungen
§ 25 Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen
§ 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
§ 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen
§ 30 Selbstanzeige
§ 31 Besprechungen
Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 32 Einrichtung einer Buchführung
§ 33 Buchführung
§ 34 Lohnbuchführung
§ 35 Abschlußarbeiten
§ 36 Steuerliches Revisionswesen
§ 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke
§ 38 Erteilung von Bescheinigungen
§ 39 Buchführungs- und Abschlußarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Sechster Abschnitt Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
§ 41 (weggefallen)
§ 42 (weggefallen)
§ 43 (weggefallen)
§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Siebenter Abschnitt Gerichtliche und andere Verfahren
§ 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren
§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 47 Anwendung
§ 47a Übergangsvorschrift für Änderungen dieser Verordnung
§ 48
§ 49 Inkrafttreten
§
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4


Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV)

Hier finden Sie die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zur Regelung der Steuerberatergebühren online.



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Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gilt für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften und regelt die Vergütung für die steuerberatenden Leistungen.



   

Was wird in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt?

In dieser Verordnung werden unter anderem Regelungen zu Zeitgebühren (§ 13 StBVV ) und Wertgebühren (§ 10 StBVV ) getroffen, welche der Steuerberater für steuerberatende Leistung in Rechnung stellt. Die Wertgebühren werden nach dem Gegenstandswert bemessen und können je nach Rahmengebühr und Gegenstandswert den Tabellen in den Anlagen der Verordnung entnommen werden. Auslagen für Post und Telekommunikation sind in § 16 StBVV festgelegt.


   

Links zur StBVV

Auf der folgenden Seite lassen sich Steuerberaterkosten beispielhaft berechnen.



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Steuerberatervergütungsverordnung-Haftung