§ 32 StBVV

§ 32 Steuerberatervergütungsverordnung - Einrichtung einer Buchführung


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Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

   

§ 32 StBVV - Einrichtung einer Buchführung

Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung im Sinne der §§ 33 und 34 erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.


Stand: 10.06.2022





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