§ 32 Steuerberatervergütungsverordnung - Einrichtung einer Buchführung
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Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung im Sinne der §§ 33 und 34 erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
Stand: 10.06.2022