§ 15 StBVV

§ 15 Steuerberatervergütungsverordnung - Umsatzsteuer


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Dritter Abschnitt Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen

   

§ 15 StBVV - Umsatzsteuer

Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.


Stand: 10.06.2022





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