Pendlerpauschale berechnen
Hier finden Sie Informationen zur Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbetsstätte. Mit dem kostenlosen Pendlerpauschalen-Rechner auf dieser Webseite kann die Entfernungspauschale 2025, 2024 und früher online berechnet werden.
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Die Pendlerpauschale ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohung und erster Tätigkeitsstätte, welche im deutschen Steuerrecht in §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geregelt ist. Diese Fahrtkosten dürfen in Deutschland wegen des Nettoprinzips (Besteuerung der Nettoeinnahmen) als abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen mit 15% pauschal zu versteuernden Fahrtkostenzuschuss für die Kosten des Arbeitswegs zusätzlich zum Arbeitsentgelt zahlen. In diesem Fall verringern sich die Werbungskosten allerdings entsprechend.
Höhe der Pendlerpauschale 2021-2025
Jahr | bis 20 km | ab 21.km |
---|---|---|
2021 | 0,30 Euro | 0,35 Euro |
2022 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2023 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2024 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
2025 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
Verkehrsmittelunabhängige Pauschale
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig und kann bei Nutzung eines PKWs, Mottorrads, des Fahrrads oder der öffentlichen Verkehrsmittel (mit Ausnahme von Flugzeugen oder Taxis) angesetzt werden. Auch wenn der Weg zur Arbeitsstätte zu Fuß zurückgelegt wird, kann die Entfernungspauschale steuerlich berücksichtigt werden. Die Pendlerpauschale kann außerdem für einen privat genutzten Firmenwagen geltend gemacht werden, da die private Nutzung über den geldwerten Vorteil durch die 1%-Methode oder Fahrtenbuchmethode abgegolten ist.
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Höhe und Berechnung der Pauschalen
Die Entfernungspauschale beträgt seit 2004 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer zur regelmäßigen Arbeitsstätte multipliziert mit den Arbeitstagen, an welchen die Arbeitsstätte vom Arbeitnehmer aufgesucht wird. Bei der Berechnung ist grundsätzlich die kürzeste Wegstrecke anzusetzen, es sei denn eine andere Strecke ist verkehrsgünstiger bzw. schneller. Die Entfernungskilometer sind abzurunden. Es gilt ein Jahreshöchsbetrag von 4.500 Euro. Diese Beschränkung greift allerdings nicht bei Nutzung eines PKWs. Auch können die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden, falls diese höher sind als die Pendlerpauschale. In 2021 wurde die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent angehoben. Durch das Steuerentlastungsgesetz beträgt die Pendlerpauschale gem. §9 S.3 Nr.4 EStG für 2022-2026 ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
Auf dieser Seite können die sich aus der Pendlerpauschale ergebenden Werbungskosten berechnet werden. Geben Sie unter sonstigen Verkehrsmittel zurückzulegende einfache Entfernungen mit dem Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß ein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse durch den Pendlerrechner wird nicht übernommen.
Steuerliche Berücksichtigung in der Anlage N
Die unter Berücksichtigung der Pendlerpauschale ermittelten Fahrtkosten lassen sich in der Steuererklärung für Arbeitnehmer unter Werbungskosten in der Anlage N absetzen. Zu beachten ist, dass die Geltendmachung der Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern leider keine Auswirkung haben, wenn die Werbungskosetn insgesamt den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro nicht überschreiten. Auch Selbständige können entsprechende Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Beispiel für verschiedene Verkehrsmittel
Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel an verschiedenen Tagen oder bei Park and Ride sind die Strecke und Tage entprechend aufzuteilen. Nur der Teil, der auf öffentliche Verkehrsmittel entfällt, ist auf 4.500 Euro beschränkt
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer fährt in 2022 an 220 Tagen im Jahr mit dem PKW 3km zum Bahnhof. Die Strecke mit dem Zug beträgt 82 km und der Fußweg zur Arbeitsstätte noch einmal 1 km.
Für den PKW beträgt die Entfernungspauschale 250,80 Euro, für den Zug und den Fußweg 6.586,80 Euro. Die Pendlerpauschale für Zug und Fußweg ist aber auf 4.500 Euro beschränkt. Die Entfernungspauschale ingesamt beträgt somit 4.750,80 Euro. Falls keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden können, wird das zu versteuernde Einkommen durch den Ansatz der Pendlerpauschale (wegen des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 Euro) um 3.750,80 Euro gemindert. Die Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Weitere Infos finden Sie in diesem BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2021 und außerdem auf der Seite zur Entfernungspauschale bei Wikipedia,
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