Lohnsteuererklärung
Sie wollen wissen, ob es vorteilhaft ist eine Lohnsteuererklärung als Angestellter bzw. Arbeitnehmer abzugeben? Auf dieser Internetseite erhalten Sie einen kurzen Einblick zum Thema Lohnsteuer und Lohnsteuererklärung.
Der Begriff Lohnsteuererklärung ist zumeist verbunden mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern. Er wird aber auch im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Lohnsteuer-Anmeldung von Arbeitgebern verwendet. Auf dieser Webseite soll der Begriff Lohnsteuererklärung jedoch hinsichtlich der Möglichkeit von Arbeitnehmern verwendet werden, zuviel abgeführte Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Lohnsteuer und Lohnsteuererklärung
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für den Lohnsteuerabzug vom Gehalt oder Arbeitslohn griff der Arbeitgeber früher auf nach amtlichen Vorgaben erstellte Lohnsteuertabellen zurück. Schauen Sie hierzu auf der Seite Lohnsteuertabelle.com.de. Mittlerweile bieten Lohnrechner eine stufenfreie Lohnsteuerberechnung. In der Lohnberechnung bzw. den Lohnsteuertabellen können im Vorfeld leider nicht alle individuellen steuerrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. In vielen Fällen kann daher die Abgabe einer Lohnsteuererklärung auch für zurückliegende Steuerjahre zu einer Erstattung eines Teils der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer führen.
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Abgabe einer Lohnsteuererklärung
An dieser Stelle sollen nur einige beispielhafte Fälle gezeigt werden, bei denen die Abgabe einer Lohnsteuererklärung vorteilhaft sein kann. Ob die Abgabe zu Erstattungen führt, sollte z.B. in folgenden nicht abschließenden Fällen geprüft werden.
- Falls die Werbungskosten den Freibetrag (1.230 Euro in 2024) für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit übersteigen und nicht als Freibetrag in den ELStAM eingetragen waren.
- Wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat, bzw. sich Schwankungen in der Höhe des Gehaltes ergeben haben.
- Bei hohen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.
- Bei steuerlicher Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Falls sich ein negativer Progressionsvorbehalt aus steuerfreien Verlusten im Ausland ergibt.
Es gibt aber auch zahlreiche weitere Fälle in denen die Abgabe einer Steuererklärung vorteilhaft sein kann, so z.B. wenn es bei Abgabe der Lohnsteuererklärung zu einer Erstatung von Abgeltungsteuer kommt, falls etwa vergessen wurde einen Freistellungsauftrag für Zinseinkünfte zu stellen.. An diese Möglichkeit sollten auch Rentner denken, die eventuell nicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner verpflichtet sind.
Welche Arbeitnehmer müssen eine Lohnsteuererklärung abgeben?
Auch für Angestellte kann sich eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ergeben. Einige Veranlagungsgründe ergeben sich aus §46 EStG. Diese Gründe sind z.B. gegeben, falls Nebeneinkünfte in bestimmten Größenordnungen vorliegen oder Einkünfte zu berücksichtigen sind, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aber auch wenn etwa eine Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung vorlag oder Steuerfreibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ähnlichem auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung. Weitere Gründe ergeben sich bei bestimmten Steuerklassen etwa, wenn nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder bei Steuerklasse IV der Faktor nach § 39f EStG eingetragen wurde.
Wozu dient der Lohnsteuerjahresausgleich?
Für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer fürhrt der Arbeitgeber in bestimmten Fällen am Jahresende oder bis Ende März des folgenden Jahres einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, wodurch es zu einer Erstattung zuviel einbehaltener Lohnsteuer kommen kann. Dieses kann etwa der Fall sein, wenn während des Jahres Prämien ausgezahlt wurden und dadurch zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber basiert lediglich auf den bisher erstellten Lohnabrechnungen und ist nicht zu verwechseln mit der Abgabe einer Steuererklärung. Die Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende und der betriebliche Lohnsteuerjahresausgleich sind Aufgaben der steuerberatenden Berufe. Hier gibt es Informationen zur Höhe der Steuerberatungskosten.
Zu klärende Fragen bei Abgabe der Lohnsteuererklärung
Vor der Abgabe der Lohnsteuererklärung könnten unter anderem folgende Fragen bedacht werden. Bis zu welchem Jahr ist die Abgabe der Lohnsteuererklärung noch möglich? Welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder weitere steuermindernden Faktoren sind in der Steuererklärung anzugeben? Kommt es zu einer Erstattung bei der Abgabe der Lohnsteuererklärung? Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung? Die beispielhaft gestellten Fragen sind immer individuell zu beurteilen und können z.B. von einem Steuerberater beantwortet werden.
Wann lohnt sich die Abgabe einer Lohnsteuererklärung?
Der einfachste Weg zu prüfen, ob die Abgabe der Lohnsteuererklärung von Vorteil ist, besteht darin, einen Steuerberater zu befragen. Abe auch durch Verwendung einer Steuersoftware lässt sich die zu zahlende Steuer bzw. eine Erstattung berechnen. Mittlerweile gibt es viele günstige Steuererklärungsprogramme.
Es gibt aber auch zahreiche Webseiten, bei denen die Höhe der Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienstand usw. eingegeben werden kann. Auf den Seiten wird aufgrund dieser Angaben dann eine Online-Steuerberechnung vorgenommen. Im Ergebnis erhalten Sie auf diesem Weg zumindest eine Grobeinschätzung, ob es zu einer Erstattung von Lohnsteuer, Abgeltungsteuer etc. im Veranlagungsverfahren kommt. Bitte bedenken Sie, dass zum Teil eine Verpflichtung zur Abgabe der Lohnsteuererklärung besteht.
Lohnsteuererstattung online berechnen
Für einfache Fälle können Arbeitnehmer demnächst auf dieser Seite eine mögliche Lohnsteuererstattung berechnen. Hierzu können für ledige und Verheiratate zunächst überschlägig die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung ermittelt werden. Diese können vor der Steuerberechnung auch noch korrigiert werden. Insbesondere für Arbeitsverhältnisse, die nicht das ganze Jahr bestanden haben, kann die Abgabe einer Lohnsteuererklärung von Vorteil sein, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstatten zu lassen. Hierfür kann der Beschäftigungszeitraum in Monaten eingegeben werden. Aus den Daten zu den (Lohn-)Steuervorauszahlungen und den Sozialversicherungsbeiträgen wird anschließend die Steuerlast ermittelt. Bitte beachten Sie, dass bei der Online Berechnung nicht alle möglichen Steuerkonstellationen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse erfolgen ohne Gewähr.
In der Lohnsteuererklärung Vermögenswirksame Leistungen beantragen
Vermögenswirksame Leistungen werden zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt.
Steuernachforderung bei einer Abgabe einer Lohnsteuererklärung
In diesem Fall sollte innerhalb der Einspruchsfrist umgehend Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden und eventuell der Antrag zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung zurückgenommen werden. Aber auch an dieser Stelle ist zu empfehlen, den Steuerbescheid vorher durch einen Steuerberater prüfen zu lassen oder mit Hilfe einer Steuersoftware zu überprüfen. Wenn das Finanzamt sich nämlich verrechnet hat und es doch zu einer Steuererstattung kommen müsste, sollte im Rahmen des Einspruchs oder Änderungsantrages entsprechend gegenüber dem Finanzamt argumentiert werden.
Gehaltsrechner zur Berechnung der Lohnsteuer
Wer bereits vor Aufnahme einer Angestelltentätigkeit wissen möchte, was vom Bruttogehalt nach Abzug der und der Lohnsteuer verbleibt, kann einen Lohnsteuerrechner verwenden.
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