Lohnsteuer

Infos mit interessanten Links zur Lohnsteuer - Auf dieser Seite kann die Lohnsteuer für die Steuerjahre 2023 und 2024 kostenlos online für alle Steuerklassen mit Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und SV-Beiträgen berechnet werden.


Lohnsteuer berechnen

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Die Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung von Einkommensteuer für Arbeitnehmer dar. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer zu berechnen und einzubehalten sowie nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das Finanzamt abzuführen. Der Arbeitnehmer erhält somit nur den Nettobetrag (Bruttobetrag ./. Steuern und SV Beiträge) ausgezahlt. Die Höhe der abgeführten Lohnsteuer lässt sich der vom Arbeitgeber bereitgestellten Lohnabrechnung entnehmen. Nähere Infos hierzu gibt es auf der Seite Lohnabrechnung.com.de. Die Lohnsteuer stellt keine eigenständige Steuerart dar, sondern ist nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Wird nach Jahresende vom Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgegeben, so wird die einbehaltene Lohnsteuer dem Arbeitnehmer vom Finanzamt auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Im Unterschied zu Arbeitnehmern zahlen Selbständige oder Unternehmer gegebenenfalls Einkommensteuer- oder Gewerbesteuervorauszahlungen.

Wichtige Rechtsquellen zur Ermittlung und Erhebung der Lohnsteuer sind das Einkommensteuergesetz, die Lohnsteuerdurchführungsverordnung oder die Lohnsteuerrichtlinien.


   

Lohnsteuerhöhe berechnen

Die Lohnsteuer wird nach dem im Einkommensteuergesetz definierten Einkommensteuertarif vom Arbeitgeber berechnet. Wieviel zu zahlen ist, hängt in erster Linie von der Höhe des steuerpflichtigen Bruttogehalts ab. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden die Arbeitnehmer zudem in 6 verschiedene Steuerklassen eingeteilt. Auch diese Steuerklassen haben großen Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer, da je nach Steuerklasse unterschiedliche Steuerfreibeträge zur Anwendung kommen. So wird der Grundfreibetrag in der Steuerklasse 1 und 4 nur einmal, in der Lohnsteuerklasse 3 jedoch doppelt und in der Lohnsteuerklasse 5 überhaupt nicht berücksichtigt. Für Ehegatten sind z.B. insbesondere die Steuerklassen 3, 4 (auf Antrag mit Faktor) und 5 vorgesehen. Die Lohnsteuerhöhe lässt sich auf dieser Seite online berechnen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Berechnung der optimalen Steuerklasse für Ehegatten kann auf der Seite Steuerklassenrechner.biz vorgenommen werden.


Steuerklassen und Freibeträge 2024
Steuerkl. Grund­freib. AN­pausch. Entlastungs­betr. Allein­erz. Sonder­ausgab­pausch.
1 *11.784 Euro 1.230 Euro 0 Euro 36 Euro
2 *11.784 Euro 1.230 Euro 4.260 Euro 36 Euro
3 *23.568 Euro 1.230 Euro 0 Euro 36 Euro
4 *11.784 Euro 1.230 Euro 0 Euro 36 Euro
5 0 Euro 1.230 Euro 0 Euro 36 Euro
6 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro
Mit * gekennzeichnete Werte sind vorläufig.


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Lohnsteuertarif

Der Arbeitgeber ist für die Ermittlung der Lohnsteuer unter Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verantwortlich. Lohnsteuerabrechnungsprogramme verwenden hierfür die Formel des Einkommensteuertarifs gemäß § 32 a (1) EStG. Früher gab es zur Berechnung der Lohnsteuer amtliche Lohnsteuertabellen, welche die Lohnsteuer entsprechend der Lohnsteuerklasse in Einkommensstufen von 36 Euro auswiesen. Eine stufenlose Lohnsteuerberechnung kann mit dem Lohnrechner auf dieser Seite vorgenommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen hat der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42d EStG zum Vorteil des Arbeitnehmers vorzunehmen. Dieser ist nicht zu verwechseln mit einer Einkommensteuererklärung, bei welcher weitere steuerrelevante Sachverhalten zu berücksichtigen sind. Nach Ende des Jahres bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.

   

Lohnsteuerdaten fürs Finanzamt

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer an das Fiannzamt anzumelden und für den Arbeitnehmer abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldung hat mittlerweile in elektronischer Form zu erfolgen. Die gesetzliche Vorschrift hierzu findet sich in §41 a EStG. Der Anmeldezeitraum ist in der Regel der Monat, bei einer geringen abzuführenden Lohnsteuer wird die Lohnsteuer vierteljährlich oder jährlich angemeldet.

   

Lohnsteuerberechnungen und Formulare

Als weiteren Steuerrechner zur Ermittlung der Lohnsteuer finden Sie auf dieser Internetseite einen umfangreichen Brutto-Netto-Rechner bzw. Lohnsteuerrechner.

Falls die Einkommensteuer für Selbständige berechnet werden soll, kann dieser Einkommensteuerrechner oder - in tabellarischer Form - eine Einkommensteuertabelle verwendet werden.

Auf der Seite zum Ehegattensplitting lässt sich die Steuererspanis bei einer Zusammenveranlagung für Verheiratete bzw. Lebenspartner berechnen.

Unter dem folgenden Link finden Sie Lohnsteuerformulare, wie z.B. den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.


Zahlen zur Lohnsteuer 2023
Gesetz - Inhalt Wert (Euro oder %)
§ 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR
Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis
600
§ 3 Nr. 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis
3000
§ 3 Nr. 26a EStG
Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerfrei bis
840
§ 3 Nr. 30 u. 50 EStG, R 9.13 LStR
Heimarbeitszuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns)
10,00%
§ 3 Nr. 34 EStG
Freibetrag für Gesundheitsförderung
600
§ 3 Nr. 34a Buchstabe b EStG Freibetrag für die kurzfristige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen aus zwingenden, beruflich veranlassten Gründen 600
§ 3 Nr. 38 EStG Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis 1080
§ 3 Nr. 39 EStG Freibetrag für Vermögensbeteiligungen 1440
§ 3 Nr. 56 EStG Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse steuerfrei bis jährlich 3 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 87.600  2628
§ 3 Nr. 63 EStG Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen: Steuerfreiheit bis jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 87.600  7008
Höchstbetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 87.600  x Dienstjahre, max. 10 Jahre 35040
Höchstbetrag für Nachzahlungen: 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 87.600  x Dienstjahre, max. 10 Jahre 70080
§ 3b EStG Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns, höchstens von 50 )
Nachtarbeit 25,00%
Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr (wenn Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen) 40,00%
Sonntagsarbeit 50,00%
Feiertage + Silvester ab 14 Uhr 125,00%
Weihnachten, Heiligabend ab 14 Uhr und 1. Mai 150,00%
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Freigrenze für Sachbezüge monatlich 50
§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG Freibetrag Wohnungsvermietung durch Arbeitgeber
Bewertungsabschlag vom ortsüblichen Mietwert 1/3
Mietobergrenze (Kaltmiete je qm) 25
§ 8 Abs. 2 EStG, SvEV Sachbezüge
Unterkunft (monatlich) 265
Mahlzeiten (täglich)
Frühstück 2
Mittagessen/Abendessen 3,8
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten
Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG) je Kilometer (pauschal) bei Benutzung eines:
Kraftwagens 0,3
anderen motorbetriebenen Fahrzeugs 0,2
Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a EStG) Inland:
Abwesenheit 24 Stunden 28
An- und Abreisetag mit Übernachtung 14
Abwesenheit eintägig und mehr als 8 Stunden 14
Abwesenheit bis zu 8 Stunden -
Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG)
Pauschale Inland (R 9.7 LStR, nur Arbeitgeberersatz) 20
Auswärtstätigkeiten im Ausland laut gesondertem BMF-Schreiben
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
je Entfernungs-km bis 20 km 0,3
je Entfernungs-km ab 21. km (ab 2022) 0,38
Höchstbetrag (dieser gilt nicht bei Nutzung eines PKW, bei tatsächlichen ÖPV-Kosten über 4.500  p. a. sowie für Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 9 Abs. 2 EStG) 4500
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Doppelte Haushaltsführung
Fahrtkosten (Pkw)
erste und letzte Fahrt je Kilometer 0,3
eine Heimfahrt wöchentlich je Entfernungs-km (Entfernungspauschale)
bis 20 km 0,3
ab 21. km (ab 2022) 0,38
Verpflegungsmehraufwendungen
1. bis 3. Monat 14/28
ab 4. Monat -
Übernachtungskosten Inland tatsächliche Aufwendungen max.
Pauschale Inland (nur Arbeitgeberersatz) 1.000 monatlich
1. bis 3. Monat 20
ab 4. Monat 5
Pauschale bei Berufskraftfahrern 8
§ 9a Satz 1 Nr. 1 EStG Arbeitnehmer-Pauschbetrag (ab 2022) 1200
für Versorgungsempfänger 102
§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Kinderbetreuungskosten
2/3 der Aufwendungen, höchstens 4000
Kind noch keine .… Jahre alt (Ausnahme: Kinder mit Behinderungen) 14
§ 19 EStG, R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LStR
Fehlgeldentschädigungen steuerfrei bis
16
§ 19 EStG, R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR
Diensteinführung, Verabschiedung usw.; Freigrenze für Sachleistungen je teilnehmender Person einschl. USt
110
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Betriebsveranstaltungen Freibetrag je Arbeitnehmer einschl. USt
110
§ 19 EStG, R 19.6 Abs. 1 und 2 LStR
Freigrenze für
Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen) 60
Arbeitsessen 60
§ 19 Abs. 2 EStG (Tabelle in § 19 EStG) Versorgungsbeginn in 2023
Prozentsatz 13,60%
Versorgungsfreibetrag 1020
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 306
§ 24a EStG (Tabelle in § 24a EStG) 2022 ist Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres
Prozentsatz 13,60%
Höchstbetrag 646
§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4008
Erhöhung für jedes weitere Kind 240
§§ 37a, 37b EStG, § 39c Abs. 3 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, § 40a EStG, § 40b EStG, § 40b EStG a. F.
Lohnsteuer-Pauschalierungssatz für
Kundenbindungsprogramme 2,25%
Sachzuwendungen bis 10.000  30,00%
Auszahlung tarifvertraglicher Ansprüche durch Dritte (keine Abgeltungswirkung) bei sonstigen Bezügen bis 10.000 20,00%
Kantinenmahlzeiten 25,00%
Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit 25,00%
Betriebsveranstaltungen 25,00%
Erholungsbeihilfen 25,00%
Verpflegungszuschüsse 25,00%
Schenkung Datenverarbeitungsgeräte und Internet-Zuschüsse 25,00%
Schenkung Ladevorrichtung/-station und Zuschüsse für den Betrieb der Station 25,00%
Übereignung betrieblicher Fahrräder 25,00%
Fahrtkostenzuschüsse bei Anrechnung auf die Entfernungspauschale 15,00%
Fahrtkostenzuschüsse ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale 25,00%
Kurzfristig Beschäftigte 25,00%
Mini-Job
mit pauschaler Rentenversicherung 2,00%
ohne pauschale Rentenversicherung 20,00%
Aushilfskräfte Land- und Forstwirtschaft 5,00%
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 30,00%
nicht kapitalgedeckte Pensionskassen 20,00%
kapitalgedeckte Pensionskassen und Direktversicherungen bei Versorgungszusage vor dem 01.01.2005 20,00%
Unfallversicherungen 20,00%
Sonderzahlungen in der betrieblichen Altersversorgung 15,00%
§ 40 Abs. 1 EStG
Pauschalierung von sonstigen Bezügen je Arbeitnehmer höchstens
1000
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
Höchstbetrag für die Pauschalierung von Erholungsbeihilfen
für den Arbeitnehmer 156
für den Ehegatten/Lebenspartner 104
je Kind 52
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je Entfernungs-km
bis 20 km 0,3
ab 21. km (ab 2022) 0,38
(Ausnahme: Menschen mit Behinderungen i. S. d. § 9 Abs. 2 EStG)
§ 40a Abs. 1 EStG
Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten
Dauer der Beschäftigung 18 Tage
Arbeitslohn je Kalendertag (Ausnahme: unvorhergesehener Zeitpunkt) 120
Stundenlohngrenze 15
§ 40a Abs. 3 EStG
Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft
Dauer der Beschäftigung (im Kalenderjahr) 180 Tage
Unschädlichkeitsgrenze (in % der Gesamtbeschäftigungsdauer) 25,00%
Stundenlohngrenze 15
§ 40a Abs. 7 EStG Dauer der Beschäftigung 18 Tage
§ 40b Abs. 2 EStG, § 40b Abs. 2 a. F.
Pauschalierung bei nicht kapitalgedeckten Pensionskassen sowie bei kapitalgedeckten Pensionskassen und Direktversicherungen nach Übergangsregelung
Höchstbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer 1752
Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je Arbeitnehmer) 2148
§ 40b Abs. 3 EStG
Pauschalierung bei Unfallversicherungen Durchschnittsbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer (ohne Versicherungsteuer) höchstens
100
§ 41a Abs. 2 EStG Anmeldungszeitraum
Kalenderjahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres bis zu 1080
Vierteljahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres bis zu 5000
Monat, wenn Lohnsteuer des Vorjahres über 5000
§ 100 EStG Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung
Fördersatz 30,00%
Förder-Höchstbetrag 288
Mindestanlagebetrag 240
Arbeitslohn des Arbeitnehmers maximal
Jahr 30900
Monat 2575
Woche 600,84
Tag 85,84
Arbeitgeberbeitrag steuerfrei bis 960

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Lohnsteuer-Haftungsausschluss