Hier finden Sie das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz online mit Links zu Rechnern und Infos.
Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (abgekürzt: ErbStG) finden sich Regelungen, wie das Erbe oder Schenkungen mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu versteuern sind.
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer richtet sich entsprechend der Paragrphen in Abschnitt 3 hauptsächlich nach dem Steuerwert des übertragenen Vermögens und der zu verwendenden persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge bzw. Schenkungsteuer-Freibeträge (§ 16 ErbStG ) sowie der Erbschaft-Steuerklasse (§ 15 ErbStG ). Die Voraussetzungen für die Steuerpflicht sind im 1. Abschnitt des Gesetzes §1 ErbStG - §9 ErbStG geregelt.
Regelungen zur Wertermittlung finden sich in Abschnitt 2 des ErbStG. Für die Bewertung des Vermögens verweist §12 ErbStG oftmals auf das Bewertungsgesetz. Desweitern finden sich in diesem Abschnitt Regelungen zur Steuerbefreiung (§13 ErbStG ) zur Bewertung von Betriebsvermögen (§13a ErbStG ) sowie Steuervergünstigungen (§13b ErbStG ).
Verwaltungsregelungen zur Steuerfestsetzung und Erhebung finden sich in Abschnitt 4 des ErbStG.