Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) online

Hier finden Sie das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz online mit Links zu Rechnern und Infos.




Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (abgekürzt: ErbStG) finden sich Regelungen, wie das Erbe oder Schenkungen mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu versteuern sind.


Abschnitt 1 Steuerpflicht
§ 1Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2Persönliche Steuerpflicht
§ 3Erwerb von Todes wegen
§ 4Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5Zugewinngemeinschaft
§ 6Vor- und Nacherbschaft
§ 7Schenkungen unter Lebenden
§ 8Zweckzuwendungen
§ 9Entstehung der Steuer
Abschnitt 2 Wertermittlung
§ 10Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11Bewertungsstichtag
§ 12Bewertung
§ 13Steuerbefreiungen
§ 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13bBegünstigtes Vermögen
§ 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3 Berechnung der Steuer
§ 14Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15Steuerklassen
§ 16Freibeträge
§ 17Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18Mitgliederbeiträge
§ 19Steuersätze
§ 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20Steuerschuldner
§ 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22Kleinbetragsgrenze
§ 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 25(weggefallen)
§ 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28Stundung
§ 28aVerschonungsbedarfsprüfung
§ 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30Anzeige des Erwerbs
§ 31Steuererklärung
§ 32Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 5 Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36Ermächtigungen
§ 37Anwendung des Gesetzes
§ 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 38(weggefallen)
§ 39(weggefallen)



   

Regelungen zur Erbschafts-und Schenkungssteuerberechnung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer richtet sich entsprechend der Paragrphen in Abschnitt 3 hauptsächlich nach dem Steuerwert des übertragenen Vermögens und der zu verwendenden persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge bzw. Schenkungsteuer-Freibeträge (§ 16 ErbStG ) sowie der Erbschaft-Steuerklasse (§ 15 ErbStG ). Die Voraussetzungen für die Steuerpflicht sind im 1. Abschnitt des Gesetzes §1 ErbStG - §9 ErbStG geregelt.


   

Ermittlung der Steuerwerte

Regelungen zur Wertermittlung finden sich in Abschnitt 2 des ErbStG. Für die Bewertung des Vermögens verweist §12 ErbStG oftmals auf das Bewertungsgesetz. Desweitern finden sich in diesem Abschnitt Regelungen zur Steuerbefreiung (§13 ErbStG ) zur Bewertung von Betriebsvermögen (§13a ErbStG ) sowie Steuervergünstigungen (§13b ErbStG ).

Verwaltungsregelungen zur Steuerfestsetzung und Erhebung finden sich in Abschnitt 4 des ErbStG.



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