Grunderwerbsteuer berechnen

Auf dieser Seite können Sie mit einem Grunderwerbsteuerrechner die Grunderwerbsteuer für 2024 berechnen und weitere Infos zur Grunderwerbsteuer erhalten


Grunderwerbsteuer

Kaufpreis Immobilie
 
 Euro



Der Grunderwerbsteuerrechner auf dieser Seite berechnet die Grunderwerbsteuer für alle Bundesländer gleichzeitig. Auf diese Weise werden die steuerlichen Belastungsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern besonders deutlich.


   

Berechnungshinweise

Der Grunderwerbsteuerrechner ermittelt die Grunderwerbsteuer für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Stand März 2023). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass für die Richtigkeit oder Aktualität der Berechnungsergebnisse durch den Grunderwerbsteuerrechner keine Gewähr übernommen werden kann. Bitte überprüfen Sie vorher die aktuellen und genauen Prozentsätze für die jeweiligen Bundesländer. Gegebenenfalls können Sie abweichende Prozentsätze für die Berechnung der Grunderwerbsteuer verwenden.



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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich geregelt im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist gem. §8 GrEStG der Wert der Gegenleistung. Bei einem Kauf besteht die Gegenleistung in dem Kaufpreis für das Grundstück. in §9 GrEStG sind weitere Möglichkeiten für eine Gegenleistung aufgeführt.

   

Grunderwerbsteuerbefreiungen

Die Befreiungen von der Grunderwerbsteuer sind in §3 GrEStG aufgeführt. Demnach entfällt die Grunderwerbsteuer unter anderem, wenn der Erwerb der Immobilie durch den Ehegatten oder Lebenspartner erfolgt. Auch im Fall der Erbschaft oder Schenkung ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen (§3 Nr.2 GrEStG ), dafür unter Umständen aber Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Die Grunderwerbsteuer fällt außerdem nicht an, wenn der Wert des Grundstücks 2.500 Euro nicht übersteigt.

   

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei einem Kaufvertrag sind die Vertragspartner gemeinsam Steuerschuldner. Die Frist für die Zahlung der Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Käufer erhält nach Zahlung der Grundsteuer - bzw. wenn die Zahlung als gesichert gilt - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, so dass die entsprechende Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden kann.

   

Immobilienfinanzierungsnebenkosten

Bei der Immobilienfinanzierung ist neben der Grunderwerbsteuer auch an die Maklerprovision sowie die entstehenden Notarkosten zu denken. Zur Finanzierung der Immobilie dient zumeist ein Annuitätendarlehen. Zur Kreditberechnung kann ein Annuitätenrechner oder Hypothekenrechner verwendet werden.


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Grunderwerbsteuerrechner-Haftungsausschluss