Umsatzsteuergesetz - UStG

Umsatzsteuergesetz - Hier finden Sie das Umsatzsteuergesetz (UStG) mit einer Übersicht zu den wichtigsten Regelungen. Die Umsatzsteuer, welche umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland.




Unternehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Im Umsatzsteuergesetz wird etwa geregelt, wann in den Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen ist, wie hoch der Steuersatz für die Umsatzsteuer ist oder welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen müssen. Das Umsatzsteuergesetz zählt für Unternehmer daher zu den wichtigsten Steuergesetzen. Die Verwaltungsanweisungen finden sich im


Erster Abschnitt Steuergegenstand und Geltungsbereich
§ 1Steuerbare Umsätze
§ 1aInnergemeinschaftlicher Erwerb
§ 1bInnergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
§ 1cInnergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags
§ 2Unternehmer, Unternehmen
§ 2aFahrzeuglieferer
§ 2bJuristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 3Lieferung, sonstige Leistung
§ 3aOrt der sonstigen Leistung
§ 3bOrt der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
§ 3cOrt der Lieferung beim Fernverkauf
§ 3dOrt des innergemeinschaftlichen Erwerbs
§ 3eOrt der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
§ 3f(weggefallen)
§ 3gOrt der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
Zweiter Abschnitt Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
§ 4Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
§ 4aSteuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet
§ 4bSteuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
§ 4cSteuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen
§ 5Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
§ 6Ausfuhrlieferung
§ 6aInnergemeinschaftliche Lieferung
§ 6bKonsignationslagerregelung
§ 7Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
§ 8Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
§ 9Verzicht auf Steuerbefreiungen
Dritter Abschnitt Bemessungsgrundlagen
§ 10Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
§ 11Bemessungsgrundlage für die Einfuhr
Vierter Abschnitt Steuer und Vorsteuer
§ 12Steuersätze
§ 13Entstehung der Steuer
§ 13aSteuerschuldner
§ 13bLeistungsempfänger als Steuerschuldner
§ 13cHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
§ 13d(weggefallen)
§ 14Ausstellung von Rechnungen
§ 14aZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
§ 14bAufbewahrung von Rechnungen
§ 14cUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
§ 15Vorsteuerabzug
§ 15aBerichtigung des Vorsteuerabzugs
Fünfter Abschnitt Besteuerung
§ 16Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
§ 17Änderung der Bemessungsgrundlage
§ 18Besteuerungsverfahren
§ 18aZusammenfassende Meldung
§ 18bGesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
§ 18cMeldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
§ 18dVorlage von Urkunden
§ 18eBestätigungsverfahren
§ 18fSicherheitsleistung
§ 18gAbgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
§ 18hVerfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
§ 18iBesonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
§ 18jBesonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässi
§ 18kBesonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
§ 19Besteuerung der Kleinunternehmer
§ 20Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
§ 21Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
§ 21aSonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
§ 22Aufzeichnungspflichten
§ 22aFiskalvertretung
§ 22bRechte und Pflichten des Fiskalvertreters
§ 22cAusstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
§ 22dSteuernummer und zuständiges Finanzamt
§ 22eUntersagung der Fiskalvertretung
§ 22fBesondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
Sechster Abschnitt Sonderregelungen
§ 23(weggefallen)
§ 23aDurchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
§ 24Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
§ 25Besteuerung von Reiseleistungen
§ 25aDifferenzbesteuerung
§ 25bInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
§ 25cBesteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
§ 25d(weggefallen)
§ 25eHaftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle
§ 25fVersagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
Siebenter Abschnitt Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 26Durchführung, Erstattung in Sonderfällen
§ 26aBußgeldvorschriften
§ 26b(weggefallen)
§ 26cStrafvorschriften
§ 27Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 27aUmsatzsteuer-Identifikationsnummer
§ 27bUmsatzsteuer-Nachschau
§ 28Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
§ 29Umstellung langfristiger Verträge



   

Vorsteuer und Vorsteuerabzug im UStG und UStDV

Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und zu welchem Zeitpunkt die Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden darf, ist in § 15 UStG geregelt. Wie die Vorsteuer gegebenenfalls zu berichtigen ist, schreibt das Umsatzsteuergesetz in § 15a UStG vor. Vereinfachungsregelungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs finden sich in § 44 UStDV.


   

Weitere Informationen zum Umsatzsteuergesetz

Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz In §19 UStG finden Sie Vorschriften für Kleinunternehmer. In diesem Paragraphen ist gesetzlich verankert, wer als Kleinunternehmer auftreten darf und welche Konsequenzen die Option zu Regelversteuerung hat.

Rechnungsanforderungen im UStG und in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Wenn Sie wissen wollen, welche Anforderungen für eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vorliegen müssen, dann schauen Sie im Umsatzsteuergesetz unter §14 UStG. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung ist insbesondere für den Rechnungsempfänger wichtig, damit dieser den Vorsteuerabzug erhält. Auf der folgenden Seite finden Sie eine gute Zusammenfassung zu Anforderungen für eine Rechnungsvorlage. Auch in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung finden sich wichtige Vorschriften, so etwa in § 33 UStDV zu den erleichterten Anforderungen an Rechnungen über Kleinbeträge.

Umsatzsteuerbefreiungen im Umsatzsteuergesetz

Die Umsatzsteuerbefreiungen sind im Umsatzsteuergesetz in § 4 UStG aufgezählt. Unter diesem Paragraphen ist etwa die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte oder Versicherungsmakler festgeschrieben.

Steuersätze im UStG

Die gesetzlichen Regelungen zu den Steuersätzen für die Umsatzsteuer befinden sich in § 12 UStG. Unter diesem Paragraphen und in den entsprechenden Anlagen kann etwa nachgelesen werden, wann die Umsatzsteuer 19% oder 7% beträgt. Für eine Liste von Gegenständen, welche dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, ist in Anlage 2 UStG zu finden. Auf der nachfolgenden Seite finden Sie einen passenden Mehrwertsteuerrechner.

Weitere Informationen

In dieser PDF-Datei zur Umsatzsteuer finden Sie Wissenswertes zum Thema Umsatzsteuer. Die im Schreiben genannten Rechnungsvorlagen können Sie auf der Seite Rechnungsvorlage.eu herunterladen.



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