Umsatzsteuer in Deutschland

Infos zur Umsatzsteuer in Deutschland mit Links zu Online-Rechnern. Wer zahlt sie und wer bekommt sie erstattet?


Die Umsatzsteuer in Deutschland wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Sie zählt in Deutschland zu den wichtigsten Steuereinnahmen. Die Umsatzsteuer wird in der Regel von Dienstleistungsunternehmen oder verkaufenden Unternehmen in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt. Unternehmen können aber die beim Einkauf an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) grundsätzlich mit der erhaltenen Umsatzsteuer verrechnen. Durch die Umsatzsteuer belastet wird dadurch nur der Konsument, der die Umsatzsteuer nicht erstattet bekommt.

Die Rechtsgrundlagen finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) und in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV). Eine wichtige Informationsquelle zu den Umsatzsteuerregelungen bietet der Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Das Umsatzsteuerrecht ist in den Mitgliedstaaten aufgrund von EG-Richtlinien harmonisiert.



   

Wann liegen steuerbare Umsätze vor, die der Umsatzsteuer unterliegen?

Grundsätzlich müssen bis auf einige Ausnahmen nur Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Näheres zur Unternehmereigenschaft findet sich in § 2 UStG. Zu beachten sind außerdem die Voraussetzungen des § 1 UStG. So muss der Unternehmer auch für sein Unternehmen gehandelt haben. Der private Verkauf eines Fahrrads durch einen Gaststättenbetreiber unterliegt daher nicht der. Außerdem muss es sich um Lieferungen oder sonstige Leistungen handeln, welche zudem im Inland gegen Entgelt erbracht werden.



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Umsatzsteuerpflicht und Umsatzsteuerbefreiung

Die Umsatzsteuerpflicht (Unternehmer müssen USt. in Rechnung stellen) und Umsatzsteuerbefreiung (Unternehmer stellen keine USt. in Rechnung) sind im Umsatzsteuerrecht unter anderem in den §§ 4-9 UStG geregelt. Für die Steuerbefreiungen in § 4 UStG gibt es zahlreiche Hintergründe. So können soziale Aspekte wie die Steuerfreiheit von ärztlichen Leistungen eine Rolle spielen. Auch soll die Wettbewerbsneutralität mit ausländischen Unternehmern erhalten bleiben. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind etwa § 6 UStG oder § 6a UStG. Zu beachten ist, dass einige Umsatzsteuerbefreiungen mit einer Versagung des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG verbunden sind. In diesem Fall erhalten die Unternehmen also keine Erstattung der gezahlten.

Beispiele für Umsatzsteuerbefreiungen sind etwa:

Ausfuhrlieferungen - § 4 Nr. 1a, § 6 UStG
Innergemeinschaftliche Lieferungen - § 4 Nr. 1b, § 6a UStG
Finanzgeschäfte - § 4 Nr. 8ff UStG
Umsätze nach dem GrEStG - § 4 Nr. 9a UStG
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, soweit keine kurzfristige Beherbergung vorliegt - § 4 Nr. 12a UStG
oder Umsätze der Ärzte oder Krankenhäuser - § 4 Nr. 14 UStG

Für einige Umsatzsteuerbefreiungen kann zur Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer nach § 9 UStG optiert werden. So kann es etwa vorteilhaft sein, wenn ein Vermieter, der an einen anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer vermietet, zur Umsatzbesteuerung optiert. Der andere Unternehmer erhält den Vorsteuerabzug aus der Miete und der Vermieter kann sich die Vorsteuer etwa aus Handwerkerleistungen etc. erstatten lassen.

   

Umsatzsteuerberechnung

Zunächst ist der Nettobetrag gem. §10 UStG zu bestimmen.Dieser Betrag stellt die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Umsatsteuer dar. Um die Umsatzsteuer zu berechnen muss danach der Umsatzsteuersatz bestimmt werden.

Beispiel: Der Nettobetrag beträgt 100 Euro und der Umsatzsteuersatz 19%. Die Umsatzsteuer beträgt damit 19 Euro und der Bruttobetrag 119 Euro.

Wird allerdings dann doch ein abweichender Betrag gezahlt, so ergibt sich eine Änderung dieser Bemessungsgrundlage (§ 17 UStG ). Hier finden Sie einen Umsatzsteuerrechner.

   

Umsatzsteuer-Steuersätze in Deutschland

Der Steuersatz für die Umsatzsteuer ist in § 12 UStG geregelt. Demnach gibt es den Regelsteuersatz von 19% und den ermäßigten Steuersatz von 7%. Eine Aufstellung der Gegenstände, welche dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ist der Anlage 2 UStG zu entnehmen. Auch zu diesen Steuersätzen gibt es im Umsatzsteuerrecht Ausnahmen so etwa in § 69 UStDV.

   

Zeitpunkt der Umsatzsteuerentstehung

Dieser Zeitpunkt ist wichtig für die Umsatzsteuervoranmeldungen, welche ein Unternehmer unter Umständen abzugeben hat. Aus der Sicht eines Unternehmers ist hier zu unterscheiden zwischen der IST-Besteuerung und der SOLL-Besteuerung. Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG ist bei der SOLL-Besteuerung bereits Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung maßgebend, ohne dass eine Zahlung erfolgt sein muss. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 4 UStG ist bei der IST-Besteuerung grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung bzw. der Vereinnahmung entscheidend.

   

Weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer

In einem weitereren Teilbereich des Umsatzsteuerrechts geht es um die abziehbare Vorsteuer und die Berichtigung der Vorsteuer. Hierzu sei auf § 15 UStG und § 15a UStG hingewiesen. Eine wichtige Besonderheit zu dem bisherigen Darstellungen stellt auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG dar. Des Weiteren sei für Unternehmer, welche Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen haben, auf den folgenden Link zum Thema Umsatzsteuervoranmeldung hingewiesen.


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