§ 22 Steuerberatervergütungsverordnung - Gutachten
Sie sind hier.
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).
Stand: 10.06.2022