§ 22 StBVV

§ 22 Steuerberatervergütungsverordnung - Gutachten


Sie sind hier.





 ◄     StBVV     ► 

   

§ 22 StBVV - Gutachten

Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).


Stand: 10.06.2022





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

22-StBVV-Haftungsausschluss