§ 22 StBVV

§ 22 Steuerberatervergütungsverordnung - Gutachten


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§ 22 StBVV - Gutachten

Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10 Zehnteln bis 30 Zehntel der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1).


Stand: 10.06.2022





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