§ 37 StBVV

§ 37 Steuerberatervergütungsverordnung - Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke


 ◄     StBVV     ► 


   

§ 37 StBVV - Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Die Gebühr beträgt für

<>
1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10
2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis 6/10
3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis 6/10

einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.


Stand: 10.06.2022





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

37-StBVV-Haftung